Vorgesetzten des Prüfers verlangen.
Grundlagen für den Mangel erörtern, dann ggf. GTÜ o.a. nehmen.
Ich komme seit 1985 mit einer XL500R durch TÜV/GTÜ. Da steht NL im Scheinwerfer (35/35W 5 1/4") drin und das Licht ist symmetrisch. Alle Farben passen zueinander. (Kommt aber demnächst beim H4 Umbau raus, da Reflektor matt und das Licht eh eine Zumutung ist.
Im Endeffekt herrscht da Besitzstandswahrung. Nur wenn der zu neu aussieht, könnte das seine Begründung sein, wo du wieder das Argument der Originalität hast.