Dezibel Grenze? Was ist erlaubt?

Begonnen von Andreas F., Februar 11, 2005, 16:52 NACHMITTAGS

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Andreas F.

Hallo,

was darf der maximale Schallpegel sein was aus unseren Töffs rauskommen darf?

Hab mal was aufgeschnappt von 82 Dezibel, jedoch gibt es da noch was wo 26 Dezibel draufgeschlagen werden dürfen (hab ich wo gelesen) dann sind das also 108 Dezibel.

Was ist da dran?

MFG

schmuddel

tach ock
da ist von jahr zu jahr anders (wird immer schlimmer)nur das was du im schein stehen hast !! plus ein paar %  das sich aber eher in der 3-5er% grenze aufhält  und wenn du ein krad vor 88 hast ist das alles noch lockerrer (da kam son gesetz raus)
die hersteller bekommen jedes jahr  oder so  die daten vorgeschrieben  wie laut die sein dürfen und auch die abgase  und wenn da mal ein krad drüber ist wird das gedrosselt darum haben viele crosser/enduros nur 17 ps  eingetragen  oder weniger  und das war auch der grund das die 2t er aussterben
die ersten offroder gibt das nu auch schon mit kat
und zu tüv hinfahren und dir was anderes eintragen ist rausgeschmissenes gelt  wenn im jahr XXX nur 88 db zugelassen sind und die bekommen dich am a*** mit 100db  (gemessen)bist du fällig auch wenn da 104 db eingetragen ist
der vorteil ist das son eintopf sich dumf anhört und das kommt dann nicht so laut rüber
gruß schmuddel
Alles will bewegt werden .TS 50ER,RV50,Derbi Senda 50SM,Beta RR50,KTM125LC2,CRF 230R,Husky500FE,KTM690Enduro,3xHako2000,2xhako 490,Tiguarn,T5 4MO

Dirty Todd

Tach,
im Fahrzeugschein gibt es zwei Angaben. Fahrgeräusch und Standgeräusch. Diese Angaben sind für das Fahrzeug verbindlich.
Das Standgeräusch darf bei einer Messung eine Abweichung von 5dB haben. Es gibt keine direkte Obergrenze für die Eintragung. Jedoch gilt allgemein 100dB als Limit.
Die Fahrgeräuschobergrenze ist abhängig von Zulassungsdatum. Diese Grenze wird auf Grund der Umweltbestimmungen immer weiter abgesenkt. Meine XR, Erstzulassung 92, hat noch 82 dB. Ab 1995 bei 80 dB. Bei heutigen Zulassungen liegt diese wahrscheinlich noch niedriger. Bis 1990 lag die Grenze noch bei 86 dB.
Wenn bei einer Kontrolle die Standgeräuschmessung 5 dB über dem eingetr. Wert liegt, wird Manipulation angenommen und eine TÜV Messung des Fahrgeräusches kann angeordnet werden.
Gruß
Torsten

olsch

Hi,

wie schon vorab beschrieben steht der Grenzwert im Schein, bzw im Brief.
Abhängig vom Baujahr ist auch die Meßmethode, alte Modelle werden nach alten Verfahren gemessen. Die Art des Verfahrens wird durch den Buchstaben hinter der [Einheit] festgelegt.
Dadurch kann es sein, daß alte Modelle zwar eine geringere Lautstärke eingetragen haben, nach der neuen Meßmethode gemessen aber lauter sein dürfen.
Beispiel: meine XR 500 R ist mit 70 dbA (N) eingetragen, muß also nach der alten, nationalen Methode gemessen werden, da die Schnittlauchbrigade das aber nicht mehr kann, wird einfach ein Toleranzwert auf den eingetragenen Wert zugeschlagen:
70 + 26 = 96 dbA

Hier Auszüge aus dem Gesetzestext:

Kriterien bei der Standgeräuschmessung:
Mikrophon in Höhe der Auspuffmündung, jedoch mindestens 20cm über der Fahrbahn.
Das Mikrofon muß einen Abstand von 0,5m zur Auspuffmündung haben. Dabei muß das Mikrofon parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45 Grad ± 10 Grad zur Senkrechten bilden.
Die Drehzahl der Standgeräuschmessung beträgt 50% der im Fahrzeugschein befindlichen Nenndrehzahl. Falls die Nenndrehzahl unter 5000 U/min liegt wird mit¾ der Nenndrehzahl gemessen.
Untergrund: fest, unbewachsen, möglichst eben und frei von Schnee- Der Umkreis von mindestens 2m (EG: 3m) um das Mikrofon muß frei von akustisch störenden Gegenständen sein.
Kein Hindernis in Mikrofonnähe.
Keine Messung bei ungünstiger Witterung (Windböhen, Regen, etc.).
Umgebungsgeräusch anderer Schallquellen muß mindestens 10db(A) unter dem gemessenen Schallpegel liegen (→ keine Beeinflussung ins Messergebnis).
Messgerät muß kalibriert sein.
Fahrzeug muß auf Betriebstemperatur sein.

Toleranz bei der Standgeräuschmessung: +5 dB(A) (bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen)

Geräuschgrenzwerte: (vorgeschrieben ab dem Erstzulassungs-Datum)
Die Grenzwerte beziehen sich auf die Fahrgeräuschwerte.
Die Standgeräuschwerte sind nicht reglementiert.
* ab 13.09.1966 (Krad > 50km/h) 84dB(A)
* ab 01.10.1983 (Krad > 50km/h und <= 125ccm) 80dB(A)
* ab 01.10.1983 (Krad > 50km/h und <= 350ccm) 83dB(A)
* ab 01.10.1990 (Krad > 80ccm aber < 175ccm) 79dB(A)
* ab 01.10.1990 (Krad > 175ccm) 82dB(A)
* ab 31.10.1996 (Krad > 80ccm aber < 175ccm) 77dB(A)
* ab 01.10.1995 (Krad > 175ccm) 80dB(A)

Geräuschbewertung:
Phon D: Der zahlenmäßige Unterschied zwischen Lautstärke (Phon) und Schallpegel (dB) ist meist sehr gering. Ohne großen Fehler kann man den Zahlenwert gleichsetzen. Das heißt bei gleichen Messbedingungen ist eine Nachprüfung der Phon-Angaben in den Fahrzeugpapieren mit einem Schallpegelwert (dB) möglich. (gültig seit 1953 bzw. 1958) dB(A) N: Messung erfolgt nach ,,N"ationaler Vorschrift. Jedoch beträgt der  Abstand des Mikrofons bei der Standgeräuschmessung 7 ± 0,2m. Der Nachsatz N kann evtl. Auch fehlen. Man muß auf jeden Fall das Datum
der Erstzulassung beachten. (gültig ab 13.09.1966) dB(A) P: ,,P" steht für Polizei oder Proximete. Die Standgeräuschmessung erfolgt  jetzt im Abstand von 0,5 ± 0,025m (siehe auch Kriterien der Standgeräuschmessung). (gültig ab 07.11.1980) dB(A) E: Prüfung erfolgt jetzt auf der Grundlage einer EG-Richtlinie. Diese ist  aber fast identisch mit den oben genannten Kriterien der Standgeräuschmessung. Der Zusatz E kann auch entfallen. Hier ist  erneut das Datum der Erstzulassung wichtig. (gültig ab 16.11.1984)

Umrechnung der Standgeräusche:
* DIN-Phon auf dB(A) N: D = N (bei gleichen Messbedingungen)
* dB(A) N auf dB(A) P:    +21dB(A) (in Verbindung mit der Toleranz sogar  +26 dB(A) )
* dB(A) P auf dB(A) E:     P = E

Sammy

hi,
bei mir im brief  steht Standgeräusch 89P und bei Fahrgeräusch 82. beide angaben sind dB(A).
warum steht denn bei stand mehr?
und für was steht das p?

olsch

Moin,

das P steht für die Meßmethode, die anzuwenden ist.
Der Unterschied kommt daher, daß das Mikro bei der Standmessung 0,5 vom Auspuff entfernt ist, bei der Messung des Fahrgeräusches beträgt der Abstand ca 5 m.
Daher der Unterschied, ist meines Wissens bei allen neueren Mopeds so.

Greetz

olsch

felix

Moin, ich habe auch vor, mit einem FMF Q diese abnahem machen zu lassen - im schein stehen Stand 85P ( also 0,5m abstand ? ) und Fahrgeräusch 83 dba, gibt es eine möglichkeit, näherungsweise die lautstärke zu messen um festzustellen, ob nman überheuapt eine reelle chance hat?

kosten gehen übrigens - knappe 120€

mfg

felix

robsurfsbarrel

Es Gibt von FMF übrigens auch sog Inserts um die Dezibel runterzubringen. Allerdings leider wieder nur in USA.

Hier der Link:

https://www.fmfracing.com/products/catalog.aspx?CategoryID=46

SilentBob

ich glaub aber, daß das was im Schein/Brief steht nicht so entscheidend ist, wie der Grenzwert im jeweiligen Erstzulassungsjahr. Da haben wir schonmal ausführlich drüber diskutiert, als ich kundgetan habe, daß meine 93er 98db eingetragen bekommen hat.
Die Reibungswärme, die entsteht, wenn man vom Honda-Händler über den Tisch gezogen wird, interpretieren manche auch als Nestwärme.

reglermax

Hi XR-Freunde,
wenn ich eure Db-Werte so höre, wird mir
ganz schwummrig ums Herz :o.
Die richtige Drehzahl am richtigen Ort und nicht
erwischenlassen, denn es könnten schnell die Argumente
ausgehen und per Pedes heimwärts is net soooo
schön,  :-\
@ silentBob, Superspruch: Die Reibungswärme, die entsteht, wenn man vom Honda-Händler über den Tisch gezogen wird, interpretieren manche auch als Nestwärme,  ::)
Gruß reglermax.

olsch

 ;D ;D ;D
Also 101 dB (A) finde ich echt ok, 75 (eingetragener Wert)+ 21(Meßverfahren)+5(Meßtoleranz) ... ;D ;D ;D
So'n altes Moped hat echt Vorteile...und die blöde AU geht auch an mir vorbei...

Fuck for TÜV....

Greetz


olsch

Dieter

Solange man nicht zum TUV faehrt fuer Eintragungen sondern nur die sonntaegliche Polizeikontrolle ueberstehen will, ist man mit nem alten Eimer pauschal fein raus!

Wenn Du
a) mit ner XR ankommst, dann habe die Sheriffs schon keinen Bock sich zu kuemmern, weil sie auf ihrem Lehrgang nur R1, Ninja Gixxer und Blaed hatten
und wenn dann
b) hinter Dir in der Schlange noch ne Gixxer zur Kontrolle steht, wirste sowieso weitergewunken, weil man an der Kiste mit 2006er Zulassung schon ne Maengelkarte schreiben kann wenn man aus 3 Meter Entfernung ueberhaupt noch was hoert - da braucht's kein Mikrophon!

Und wenn an der 86er XR wirklich was gemessen wird was zu laut ist, aber die Teile waren alle richtig, dann koennen sie kaum mehr als 40 Euro Ticket schreiben, das lohnt dann gar nicht.
平和喜びたまごケーキ
Heiwa yorokobi tamago kēki
(wie ein weiser Forist einst schrieb)

Dirty Todd

Hi Dieter,
dann fahr mal in die Eifel nach Adenau. Mit etwas Glück kannst du da sehen, wie die Bullen dort Geräuschmessungen machen und die Kisten gleich stilllegen.
Gruß
Torsten

D.O.A.


XRoland

Laute Pötte und Reifenglatzen - da sind die Sheriffs rund um den Nürburgring echt scharf drauf!  ;po