Autor Thema: XR 250 R MD30 aus Italien COC/Zulassung?  (Gelesen 11081 mal)

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Offline woskarl

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Re: XR 250 R MD30 aus Italien COC/Zulassung?
« Antwort #15 am: Februar 11, 2020, 13:53 Nachmittag »
Die Antwort von TÜV :

Um Ihnen sagen zu können, ob die beiden aufgeführten Fahrzeuge (HONDA XR250R (Typ MD30) Bj. 1996-2003, HONDA XR250R (Typ ME06) Bj. 1985-1995) in Deutschland zulassungsfähig sind, brauche ich Unterlagen zu den Fahrzeugen. Ohne diese kann ich Ihnen die Frage leider nicht beantworten.
Haben Sie die Möglichkeit an Unterlagen zu kommen. Zum Beispiel von den Maschinen, die Sie sich bereits zur Auswahl ausgesucht haben?
 
Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. (FH) xxxx
amtlich anerkannter Sachverständiger
TÜV Service Center München-Perlach

Ich schau jetzt das ich von einer meiner italienischen XR 250 R Favoriten Scans oder Fotos der Papiere bekommen kann und leite die dann an den TÜV Ing. weiter, mal schauen was rauskommt.
Hatte jetzt eine XR 250 in ebay Kleinanzeigen gefunden Bj. 1992 mit deutscher Zulassung und mich schon gefreut, doch leider hab ich dann gesehen das es eine XR 250 L ist und keine R.

Schönes WE

Moin,
ich besitze eine ME06 die damals von der Fa.Autohaus Dresel MS-Motorshop GmbH aus Italien importiert wurde.
Die müsste ggf. wissen wie es geht.

good luck!! ;)

Wenn Du von mir noch irgendwas bräuchtest, kannst Du mich natürloich gerne per PM anschreiben.

VG
woskarl
 

Offline xr4_99

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Re: XR 250 R MD30 aus Italien COC/Zulassung?
« Antwort #16 am: Februar 13, 2020, 10:57 Vormittag »
Das Datenblatt war easy zu bekommen aber teuer, ihm fehlen aber die Abgaswerte. Somit ist jetzt ein Abgasgutachten (Seeeeeehr teuer) fällig, dann wäre alles gut und es gibt TÜV und Papiere zur Zulassung. Es geht also immer, es ist nur offenbar kompliziert geworden. Selbst im Nachbarland angemeldete Fahrzeuige die keine COC haben werden nur mit Vollabnahme zugelassen.

Meiner Meinung nach ist das totaler Quatsch und zeigt das der Herr vom TÜV eben nicht sehr kompetent ist.
Wenn die XR schon mal nachweislich in Europa zugelassen war (hier z.B. 1997in Italien) dann gelten die Zulassungsbestimmungen von 1997 und sie wird in Deutschland mit Erstzulassung 1997 zugelassen......da braucht es nur das was im Datenblatt von Honda drin steht (weil: Mit dem ist es ja 1997 in Europa und auch Deutschland zugelassen worden) und eben nicht ein "aktuelles" Abgasgutachten mit irgendwelchen Sachen die heute gelten.....

Wie gesagt meine Meinung!!! und sicher werden dutzende TÜV Gutachter jetzt aufschreien....aber der (all-)gemeine Gutachter will heute keine "schwierigen" Sachen mehr machen und stellt dann solche Schutzbehauptungen auf

Greets Kai