Trägt ein Scheinwerfer ein e Zeichen , braucht er nicht eingetragen zu werden. Also ist das Ziel einen zu finden.
Grundsätzlich erlaubt ist dann nur das alte Motorrad nach e zu fahren.
Aber:
Bsp.
Meine XL500R hat Ochsenaugen, sogar eingetragen.(Gläser mit Prüfschlange). Nur vorne. Nach EU müssten hinten auch Blinkern ran.
Alte Motorräder brauchen auch nur einen Spiegel nach StVO.
Man kann sich aber nicht immer das beste aussuchen, ob E oder StVO. Entweder StVO oder EU als Prüfgrundlage.
Also nach StVO Radabdeckung auf 15 cm hinten runter bei Ochsenaugen vorne und nur einem Spiegel (fahre 2). Nicht erlaubt: EU mäßig kurzer Schwanz
,was sonst ok ist.
Gab schon Diskussionen mit unwissenden Prüfern.
Nie gestört haben die sich am original runden Schweinwerfer der XL500R, wo nur Stanley und NL draufsteht. Mit symmetrischen Licht!
Seit 1986!