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Was bedeutet das? Reifenfreigabe...

Begonnen von timundstruppi, Juni 05, 2020, 18:38 NACHMITTAGS

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Iceman


ich fürchte aber auch, dass sie sich irgendwie damit rausreden werden, dass sie aus irgendeinem grund keine antwort geben können, weil das im einzelfall blabla und die zuständigkeit des prüfers blablabla undsoweiter... oder sowas.

Das kann gut sein!

kaumfahrer

Zitat von: Iceman in Juli 31, 2020, 21:13 NACHMITTAGS
Vielleicht, ganz ganz vielleicht hätte man einwerfen können, dass, wenn Unkosten entstehen, du gerne bereit bist diese zu tragen  8) 8) 8)
Aloha

eigentlich müssten die mir die 4 tage bezahlen, die ich wegen ihrer 'unzulänglichkeit' zu nix andrem gekommen bin...  ;D

grüsse!

kaumfahrer

 
ps. und ausserdem möchte ich mir meine antwort ja nicht 'erkaufen' - wie könnte das denn aussehen...  :o ;)

und wenn sie nicht anworten wollen, find ich bestimmt irgendwas in ihrer satzung, wonach sie antworten müssen  ;D 8)

grüsse!

KH67

... manchmal kann es auch Wunder wirken sich an die Presse oder das regionale Fernsehen zu wenden zu wenden . Gerechtfertigte Anliegen nehmen die gerne auf , besonders im Sommerloch  ;)

( Ich bin echt erstaunt von dem was ihr hier erzählt , die letzten Jahrzehnte war ich bei meinem eigenen Prüfer der nun leider seit einem Jahr in Rente ist . Zum Glück habe ich nur noch die XR400 die regelmäßig abgenommen werden muss , bei meinen 07ernern bleibt es hoffentlich weiterhin ohne TÜV.
Aber wenn ich so sehe wie der vorhandenen Fahrzeugbestand zum Feindbild erklärt wird bin ich mir da für die Zukunft nicht mehr so sicher  :-\  )


Gruß



minimax

ZitatGerechtfertigte Anliegen nehmen die gerne auf , besonders im Sommerloch
Motorradfahrer sind ganz böse Menschen und die schlimsten von denen fahren eine Enduro.

kaumfahrer

 
;D

presse ist nicht so einfach. 'hab das letztens schon mal versucht, in nem fall, wo die GEZ rückzuerstattende beiträge einbehalten hat unter berufung auf eine über 20 jahre alte forderung, die in der zwischenzeit längst durch restschuldbefreiung nach privatinsolvenz erlassen wurde...

mit 07ern hast du doch wenig probleme denk ich mal. hoffen wir mal, das zumindest das so bleibt!

grüsse!
   

kaumfahrer

 
hat zwar nix mit meinem konkreten problem zu tun, aber ich hab noch ne anfrage an das BMVI per kontaktformular gerichtet (die haben ja den sermon veröffentlicht) :


"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 S.530 "Rad-Reifenkombinationen an Krafträdern" bitte ich höflichst um die Aufklärung des Widerspruchs (in Teilen) der Feststellungen unter Fall 1a und Fall 2:

Im Fall 1a stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 bei einem unveränderten Kraftrad mit EU-Typgenehmigung einen ausreichenden Nachweis für die Zulässigkeit der Verwendung eines von der Betriebserlaubnis abweichenden Reifenfabrikates bei ansonsten gleichen Merkmalen des Reifens dar, im Fall 2 bei einem unveränderten Kraftrad mit nationaler ABE jedoch nicht.

Wie begründet sich der Unterschied in der Zulässigkeit der Verwendung abweichender Reifenfabrikate in Abhängigkeit von der Form der Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs?

Bei beiden Formen der Betriebsgenehmigung wurde in deren Rahmen das Hinreichen beispielsweise des Reifenfreiraums und der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers berücksichtigt.

Meinen allerherzlichsten Dank!

Mit freundlichen Grüßen"
 

minimax

Wenn es um die Gesetzgebung geht kann man auch mal einen kleinen Blick in die Staatsphilosophie werfen. In der bürgerlichen Ideologie verkörpert der Staat den Willen des Volkes. Im Idealfall besteht eine Einheit aus Volk und Staat. Dabei wird unterstellt, das alle Menschen die selben Interessen haben und sich freiwillig der Staatsmacht unterordnen. Wenn alle das selbe wollen dann bedarf es aber keinen Zwangs und keiner Staatsmacht. 

ZitatWie begründet sich der Unterschied in der Zulässigkeit der Verwendung abweichender Reifenfabrikate in Abhängigkeit von der Form der Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs?

Im Text des BMVI steht die Erhöhung der Verkehrssicherheit als Begründung geschrieben. Wenn man dem Gesetzesgeber unterstellt das es um die Sicherheit geht, dann hat er einen Fehler gemacht. Wenn der Fehler aber Absicht ist könnte man zu dem Urteil kommen ,daß das Gesetz einen anderen Zweck hat. 

SB3

Momentan, glaube ich, muss man von "groben Vorsatz" ausgehen.
...... und ich bin kein Verschwörungstheoretiker.
Ciao
        
         SB3

kaumfahrer

 
so, es gibt ein update zu meinem tüv/reifenproblem!

wie der mc es schon passend vermutet hatte, habe ich zwar keine antwort vom TÜV Nord Hannover bekommen, dafür aber einen brief von 'meiner' prüfstelle.

da steht drin, dass meine montierten reifengrössen nicht einer fabrikatsbindung unterliegen, und "Eine HU ist so dann kein Problem."  :)

also werde ich nächste woche bei meiner hochgeschätzten prüfstelle vorfahren  ;j3

grüsse!

timundstruppi

XL500R '82 (meine 1. seit '85, Paris Dakar), '84, '83 Cross
XR600 '83, '85 Cross,'91, '92+'95+'96 Cross i.V.
XL600 '87 PD04 XR-Herz
XR500 '84 zerl.
inkl. Juniors
Fahrrad, Sackkarre, Rollbrett

Ist ein von Stiftung Warentest mit Befriedigend getesteter Vibrator nun besser als Gut

kaumfahrer

 
das ist ja eh ein einzelfall wegen der einzelbetriebsgenehmigung. hoffentlich muss man in gleichgelagerten anderen fällen nicht mehr so einen aufwand machen... wobei - wie mehrfach vorgeschlagen - wahrscheinlich eh der weg zu einer anderen prüforganisation das auch gelöst hätte.

gespannt bin ich noch auf die antwort vom BMVI, weil da geht es um hunderte mopeds mit ABE.

grüsse!


ps. was ich bemerkenswert finde, ist, dass der TÜV Hannover ja gesucht haben muss, zu welcher prüfstation ich wohl gegangen sein könnte, und scheinbar direkt mit denen kontakt aufgenommen hat... ;)

kaumfahrer

 
nochmal n kleiner nachtrag, nachdem ich da war und den stempel bekommen hab...

die jungs waren etwas indigniert, weil die aus Hannover wohl wussten, um welche prüfstelle es sich handelt, weil sie vorher da schon in meinem fall nachgefragt hatten (ich war ja schon mehrfach da, aber sie ham sich immer wieder mit händen und füssen geweht gehabt)...

sie ham auch erzählt, dass sie jemanden weggeschickt hatten, um reifen eintragen zu lassen, und die zum eintragen berechtigte stelle (auch TÜV) hat dann den stempel ohne eintrag draufgeklebt.... und dass die Dekra ihren leuten eine klare liste mit "was is, wenn, dann ..." an die hand gegeben hat, und der TÜV scheinbar nur die weisung 'keinen stempel wenn irgendwo was (zu holen ;-) sein könnte' erteilt hat...

aber ich geh da weiter hin, weil ich hab lieber prüfer, die die wichtigen sachen zu beurteilen wissen, auch wenn sie sich mit dem lobbykram nich so genau auskennen...  ;D

grüsse!

timundstruppi

Habe ich ja gesagt, dass da was nicht stimmen kann. Gut, dass du hartnäckig geblieben bist.

Trotzdem wird das Senario bleiben, weswegen ich den Fred eröffnet habe.
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kaumfahrer

 
Es gibt übrigens für die meisten alten Honda Enduros mit ABE eine durch den Fahrzeughersteller (!) erfolgte und von der Staatlichen Technischen Überwachung - Typprüfstelle - abgesegnete offizielle Aufhebung der in den ABEen verzeichneten Reifenfabrikatsbindungen. Mit "Brief und Siegel". Dieses Dokument sollte den relevanten Stellen vorliegen...

Hier müsste der TÜV Argumentationsprobleme haben, und auch das BMVI kann sowas eigentlich nicht ignorieren...

Grüsse!