Autor Thema: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...  (Gelesen 17367 mal)

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Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #75 am: August 24, 2020, 10:17 Vormittag »
 
Honda sagt ja in ihrer freigabe (die von 1993 - ich glaube vor der EU wettbewerbsdiskussion) auch, dass sie bei den "leistungsstarken" modellen aus sicherheitsgründen vorsichtshalber bei der fabrikatsbindung bleiben.

grüsse!

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #76 am: November 22, 2020, 22:04 Nachmittag »
nächste runde...

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Durchführung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und damit die Beantwortung von Fragen zum Zulassungsrecht im Einzelfall und die Aufsicht über die Zulassungsbehörden, damit auch über den TÜV, obliegt aufgrund der zwingend einzuhaltenden grundgesetzlichen, föderalen Aufgabenverteilung ausschließlich den Ländern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann und darf daher zu Einzelfragen, welche die Auslegung oder Durchführung nicht Stellung nehmen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage an die zuständigen Zulassungsstellen vor Ort oder an das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu wenden.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
..."

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #77 am: November 22, 2020, 22:05 Nachmittag »
"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort und die Benennung des Ansprechpartners.

Jedoch handelt es sich hier keinesfalls um einen Einzelfall, sondern es sind Tausende wenn nicht Zehntausende Halter älterer Motorräder betroffen. Es geht hier auch nicht nur um den beispielhaft herangezogenen Fahrzeughersteller Honda, derartige Freigaben wurden von nahezu allen Fahrzeugherstellern erteilt.

Ich werde mich jetzt an das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wenden, jedoch halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass dieses mich zurück an Sie verweist.

Jeder Normalbürger würde ja vermuten, dass für die Interpretation eines Erlasses eines Bundesministeriums auch dieses als Urheber zuständig ist, und nicht ein Landesministerium. Soll es am Ende so sein, dass ein derartiger Erlass in jedem Bundesland individuell ausgelegt wird?

Mit besten Grüssen

..."

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #78 am: November 22, 2020, 22:05 Nachmittag »
und mein schreiben an das landesministerium...


"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mich zu meinem Erstaunen zur Klärung der Interpretation der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 S.530 "Rad-Reifenkombinationen an Krafträdern" an Sie verwiesen.

Die Frage ist, ob die durch den Fahrzeughersteller erteilten und - im beispielhaft anliegenden Fall - von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigten Reifenfreigaben aufgrund der benannten Veröffentlichung Nr. 90 ihre Gültigkeit verlieren.

Ich möchte klarstellen, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, und der Fahrzeughersteller Honda hier auch nur exemplarisch herangezogen ist. Nahezu alle Fahrzeughersteller haben ähnliche Freigaben erteilt, und es sind tausende wenn nicht zehntausende Halter älterer Krafträder in der gesamten Bundesrepublik betroffen.


Erläuterung des Sachbestandes:

Unter Fall 2 der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 heisst es "... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil l genannt ist ... Dies ist nicht zulässig. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrads.."

Im anhängenden Dokument wird jedoch von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigt durch den Fahrzeughersteller bescheinigt, dass auch (spezifizierte) Reifen verwendet werden dürfen, deren Fabrikat und Hersteller nicht in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist und dort auch nicht eingetragen werden muss.

Vergleichen Sie hierzu bitte im anhängenden Dokument
- Punkt 2 (Abs. 1) auf Seite 39,
- Erläuterungen Punkt 2.2 auf Seite 6
- die Beurkundung unten auf Seite 5.


Setzt die benannte Veröffentlichung Nr. 90 die Bestätigung der Zulässigkeit des Betriebs einer Staatlichen Typprüfstelle und des Fahzeugherstellers ausser Kraft?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen

..."

fortsetzung folgt...

grüsse!