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"Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Durchführung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und damit die Beantwortung von Fragen zum Zulassungsrecht im Einzelfall und die Aufsicht über die Zulassungsbehörden, damit auch über den TÜV, obliegt aufgrund der zwingend einzuhaltenden grundgesetzlichen, föderalen Aufgabenverteilung ausschließlich den Ländern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann und darf daher zu Einzelfragen, welche die Auslegung oder Durchführung nicht Stellung nehmen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage an die zuständigen Zulassungsstellen vor Ort oder an das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu wenden.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
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