Autor Thema: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...  (Gelesen 17372 mal)

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Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #60 am: August 20, 2020, 23:15 Nachmittag »
so, jetzt hat's auch die antwort vom BMVI auf meine anfrage http://www.xr-forum.de/smf/index.php?topic=27827.msg320073#msg320073:


Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Hintergrund der Unterscheidung zwischen EU-typgenehmigten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit einer z.B. nationalen Einzelgenehmigung ist, dass die der Genehmigung der Krafträder zugrundeliegenden Prüfungen jeweils unterschiedlich sind.

Krafträder mit EU Typgenehmigung:
Im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern wird die Montage der Bereifung gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft. Dabei wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers - auch unter dem Gesichtspunkt der geschwindigkeitsbedingten Ausdehnung - nicht behindert wird.

Die Prüfungen werden dabei nicht mit dem eigentlichen Reifen durchgeführt, sondern mit einer Hüllkurve, die die größtmöglichen Reifenabmessungen der jeweiligen Reifengröße repräsentiert;  d.h. inkl. aller gemäß Typgenehmigung nach UN R-75 (Reifentypgenehmigung) zulässiger Toleranzen. Da Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse grundsätzlich eine größere dynamische Ausdehnung haben als Radialreifen ist in dieser Hüllkurve auch deren größter dynamischer Ausdehnungsfaktur Hdyn = H × 1,18 zu berücksichtigen.

Daher ist bei unveränderten EU-typgenehmigten Krafträdern sichergestellt, dass alle nach der UN Regelung Nr. 75 typgenehmigten Reifen in der für das Kraftrad  freigegebenen Größe mit den freigegebenen Parametern verwendet werden können.

Wird die im Rahmen der EU-Typgenehmigung geprüfte und freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines breiteren Reifens, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher wird bei der Überprüfung einer geänderten Bereifung an Krafträdern insbesondere überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass die Bewegung der Rad-/Reifenkombination nicht behindert wird.

Krafträder mit nationaler Genehmigung:
Im Falle einer nationalen Genehmigung, beispielsweise einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO wird der Reifenfreiraum des zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugs i.d.R. ausschließlich mit der vorgestellten Bereifung geprüft und diese Bereifung in der Genehmigung vermerkt. Wird diese freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines anderen Reifenfabrikats, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher bei einer Abweichung von der freigegebenen Bereifung stets ein Nachweis nach § 19 Absatz 3 StVZO bzw. eine Begutachtung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
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10115 Berlin


tja, sowas hatte ich befürchtet. und sachlich betrachtet kann man dem nichmal widersprechen.

was es jetzt eigentlich bräuchte, wäre ein halter einer unveränderten XL (oder so) mit ABE, der eine rechtschutzversicherung hat, die erfolgsaussichten sieht in einer klage aufgrund der durch den fahrzeughersteller erfolgten aufhebung der reifenfabrikatsbindung (s. vorhergehender beitrag).

ich hab weder ne unveränderte Honda enduro mit ABE noch eine rechtschutzversicherung... kommt hier jemand in frage und fährt mit seinem möp zum tüv und holt sich eine verweigerung des stempels ab? (nich ganz einfach ohne neuen reifen, weil momentan gilt ja noch die übergangsregelung)... ich frag auch noch im XL forum.

grüsse!

Offline KickIt87

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #61 am: August 21, 2020, 00:38 Vormittag »
so, jetzt hat's auch die antwort vom BMVI auf meine anfrage ...
...

... auweia; hochkomplexe Thematik und alles in AmtsHochdeutsch - ei ei ei  :P
Du scheinst da aber wohl DurchBlick zu haben
 :)

Thema RechtsSchutz: hab zwar ´nen nackten  ;P) ... aber ´ne ReSchutz !
Musste sein um mich gegen gewisse Sachen wehren zu können ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben ...

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Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #62 am: August 21, 2020, 10:55 Vormittag »
   
wobei die eigentlich am thema vorbei geantwortet haben. ich hatte ja nicht im bezug auf mopeds mit Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 gefragt, sondern bezüglich ABE. aber ich fürchte, dass das da ähnlich sein wird...

grüsse!

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #63 am: August 21, 2020, 11:56 Vormittag »
ich kann's nich lassen...  ;D  meine nachfrage bei dem BMVI:


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erklärende Antwort. Trotzdem muss ich noch einmal nachfragen:

Meine Anfrage bezog sich nicht auf Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO, sondern auf Fahrzeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) gem. §20 StVZO.

Beispielsweise im Falle von vielen älteren (unveränderten) Endurokrafträdern des Honda Verkaufsprogrammes in Deutschland wurde durch den Fahrzeughersteller (!) die in der ABE verzeichnete Reifenfabrikatsbindung nachträglich aufgehoben, was von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigt wurde.

Vergleichen Sie hierzu bitte im anhängenden Dokument
- Punkt 2 (Abs. 1) auf Seite 39,
- Erläuterungen Punkt 2.2 auf Seite 6
- die Beurkundung unten auf Seite 5.

Dürfen bei diesen Krafträdern auch weiterhin - wie beurkundet - Reifen eines jeden Herstellers in der aufgeführten Größenkennzeichnung und gleicher oder höherer Geschwindigkeitskategorie und Tragfähigkeit gefahren werden, ohne daß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich wird?

Es gilt diese Frage zu beantworten, da sich hier ein gewisser Widerspruch zu oder zumindest eine Unklarheit bezüglich der Formulierung "... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil l genannt ist" unter Fall 2 der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 ergibt.

Meinen erneuten herzlichen Dank für Ihre Beantwortung!

Mit freundlichen Grüßen




Offline wedotherest

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #64 am: August 21, 2020, 13:26 Nachmittag »
Gut formuliert.
Gruß, Jörg

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #65 am: August 21, 2020, 18:04 Nachmittag »
 
danke! streng genommen ist das ja eine neue frage, aber wir ham ja nicht angefangen mit diesem leidigen thema ;D

eigentlich müsste es in den fällen alte Honda enduro mit ABE so laufen, dass die reifenbindung ausgetragen wird, aber dagegen verwehren sich die zuständigen stellen momentan vehement unter berufung auf diese veröffentlichung nr. 90...

grüsse!

Offline minimax

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #66 am: August 23, 2020, 13:15 Nachmittag »
Die Gesetzgebung beruht auf der Erteilung und dem Entzug von Lizenzen je nach Interessenlage.
Vielleicht wäre es bei der Kommunikation mit dem "Bürgerservice" sinnvoller ihn mit den Interessen der Motorradfahrer zu konfrontieren. Obwohl dieser Dienst sicherlich die falsche Adresse dafür ist. Es ist ja offensichtlich das bei der Gesetzgebung gegen die Interessen der Halter von älteren Motorrädern gehandelt wurde.

 

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #67 am: August 23, 2020, 15:41 Nachmittag »
 
meine hoffnung ist ja, eine aussage vom bundesministerium zu bekommen, die klarstellt, dass sich der tüv o.ä. diesbezüglich nicht auf das bundesministerium bzw. dessen 'regelung' berufen kann.

damit wäre zumindest den XL haltern geholfen. die hoffnung ist aber eine sehr kleine, ich fürchte, dass sie sich irgendwie rauswinden werden.

grüsse!

Offline wedotherest

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #68 am: August 23, 2020, 15:56 Nachmittag »
Des Politikers Paradedisziplin. Und..... viel schwätzen ohne was zu sagen.....
Gruß, Jörg

Offline KickIt87

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #69 am: August 23, 2020, 16:10 Nachmittag »
Des Politikers Paradedisziplin. Und..... viel schwätzen ohne was zu sagen.....

... wenn ich´s mir recht überlege: ich hätte in die Politik gehen sollen !


Bin gespannt was da aber raus kommt bei der Thematik ...

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Offline minimax

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #70 am: August 23, 2020, 22:39 Nachmittag »
Zitat
Beispielsweise im Falle von vielen älteren (unveränderten) Endurokrafträdern des Honda Verkaufsprogrammes in Deutschland wurde durch den Fahrzeughersteller (!) die in der ABE verzeichnete Reifenfabrikatsbindung nachträglich aufgehoben, was von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigt wurde.
Gab es so eine Aufhebung auch bei den anderen Herstellern?

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #71 am: August 23, 2020, 22:59 Nachmittag »
Das gibt es auch sicher bei einigen PKW, wo nur Sonderbereifung eingetragen ist.
MB W124 24V oder Supra. Wie das bei BMW mit ihren komischen Reifen damals war , weiß ich nicht TRX und 200er oder 220er Reifen.
Oder irgendwelche Z Reifen an Hersteller gekoppelt

Vielleicht wachen die alle nach und nach auf oder es gibt da eine Lösung. Wohl schon lang andere Felgen eingetragen (TRX).
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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #72 am: August 24, 2020, 00:53 Vormittag »
... wobei es in dieser veröffentlichung ja erstmal um (bzw. gegen alte) mopeds geht.

ich weiss ehrlich gesagt nicht, ob es sowas auch bei andren mopedherstellern gegeben hat, weil ich da nie nach gesucht habe. man könnte mal pedro fragen, der ist zumindest was Yamaha angeht recht gut informiert und auch in entsprechenden foren unterwegs glaubich.

ich denke aber, dass auch andre hersteller da was für ihre kunden getan haben. wohlmöglich waren aber auch garkeine reifenfabrikate in den ABEen eingetragen... 

grüsse!

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #73 am: August 24, 2020, 06:55 Vormittag »
Stimmt Krafträder nicht Kraftfahrzeuge. Da kann man aber auch was machen..
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Offline KH67

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #74 am: August 24, 2020, 07:30 Vormittag »
... zur Reifenfabrikatsbindung kann ich sagen das Yamaha sie vor Jahren bei der XT500 und wohl auch anderen aufgehoben hat , so wurde es mir damals beim TÜV gesagt , als ich anstatt der 3.25 21 einen 3.00 21 eingetragen habe .
Der Hintergrund hatte aber wohl eigentlich nichts mit den Motorrädern an sich zu tun , sondern es ging um EU-Wettbewerbsrecht und dem daraus resultierenden Ausschluß anderer Reifenhersteller.
Es ist so als wenn man sich ein neues Auto kauft und der Hersteller sagt man darf nur bei ARAL tanken , jeder andere Kraftstoff löscht die Betriebserlaubniss ...
Bei meiner Max mußte ich noch ende der 90er den neueren Dunlop Typ eintragen lassen da es den alten nicht mehr gab ( V20 anstatt V17 oder so ähnlich , da gab es noch die Fabrikatsbindung die man auch angeblich nicht offiziell austragen konnte )
Gruß

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