Autor Thema: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...  (Gelesen 17627 mal)

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Offline wedotherest

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #15 am: Juli 23, 2020, 17:20 Nachmittag »
Puh... sieht bei mir ähnlich aus und gab nie Probleme.
Wenn möglich, würde ich mal einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Die Eintragungen sagen ja, dass die Reifengrößen zugelassen sind (so steht's ja auch auf dem Honda Werksblatt).
Was sollen denn Eintragungen wenn dann jeder Dödel sagen kann... "nö".
Gruß, Jörg

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #16 am: Juli 24, 2020, 09:02 Vormittag »
 
kennt eigentlich jemand den genauen text bzw inhalt dieser
"Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)?
- Straßenverkehr – Ausgabe Nr. 15/2019
verkündet am:    28.06.2019
veröffentlicht am:    15.08.2019
Jahr:    2019
VO-Nummer:    90
Seite:    530
Beschreibung
Rad-Reifenkombinationen an Krafträdern?

ich hab mir nen wolf gelesen, aber ich finde immer nur, das es wohl darum geht, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller keinen Bestand mehr haben, und dass bei einzelabnahmen gilt "Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig!"

in meinen zulassungsdokumenten steht doch aber, dass die reifen aufgrund ihrer dimensionen, last- und geschwindigkeitsindex (neben den Dunlop) auch genehmigt sind!? ich brauchte auch vorher keine unbedenklichkeitsbescheinigung... selbst die Dunlop sind ja nicht einmal die originalausrüstung (das waren IRC).

grüsse!

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #17 am: Juli 24, 2020, 09:22 Vormittag »
Also ich wäre zum Chef der Prüforganisation gegangen und hätte mich beschwert, da der Prüfer irgendwie nicht richtig informiert ist. Aber hast du nun TÜV bekommen?
Herstellerbindungen sind im Schein lange gekippt, gab es auch bei Autos früher. Wo das steht weiß ich nicht.


Ja, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller gelten nur noch für "alte " Reifen und nur ein bestimmte Zeit noch. Sie sind alle von den Seiten verschwunden. Ich habe nur bei der XL600RM das Problem in ein paar Jahren, aber mit 90/90 und 130/80. Ich darf nur wieder 3.20 und 5.10 fahren, die auch wieder produziert werden in geringerer Auswahl.

Das Ergänzen (die Zoll um die MM Größen)soll aber kein Problem sein. "Mein" Tüv hat eine Tabelle und die Eier es zu ergänzen, besser GTÜ, kostet aber.


ES gibt auch noch BJ  Unterscheide bei Geschwindigkeitsindex.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex XR Irrelevant.
Aber wir haben einige M-Reifen. Notfalls mit M+S Aufkleber fahren, wenn er die M*S Kennung hat und vor 2019 gefertigt wurde.
Jetzt ist das Alpinsymbol am Start für WR und geringerer Geschwindigkeitsindex zulässig. Übergangszeit gibt es noch.
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Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #18 am: Juli 24, 2020, 20:42 Nachmittag »
 
ich war heute nochmal da. mit nem schriftsatz von Honda und und und. mit 6 fahrzeugscheinen, um meinem gewicht als kunden nachdruck zu verleihen... der mann sagte, er hätte das nochmal 'besprochen' und er müsse leider dabei bleiben - keine abnahme ohne namentliche eintragung des reifens. dann hat er noch leise geflucht, dass ihn der mist noch die kundschaft kostet ;-)

der hat eindeutig weisung von oben, von daher würde ne beschwerde bei irgend nem organisationsleiter (wo auch immer der sitzen mag - is tüv nord) wahrscheinlich auch nix bringen.

ich hab noch mit Bridgestone telefoniert, und der spezi da (der wusste sogar genau über die XR bescheid) sagte auch, nachdem ich ihm ne scheinkopie geschickt hatte "wieso, da steht doch alles drin. klarer geht's doch nich (ausser, dass beim vorderreifen 1 statt 21 zoll steht - schreibfehler)" und meinte, ich soll das moped in ne mopedwerkstatt bringen, wo der tüv (oder wer auch immer) hinkommt.

das werd ich jetzt auch machen. kostet zwar n bischen mehr... und dann hoff ich, dass in 2 jahren sich das ganze normalisiert hat und wieder vernünftig läuft.

grüsse!


Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #19 am: Juli 24, 2020, 22:30 Nachmittag »
Kann ich nicht verstehen, da die letzten 3 Zeilen sind entscheidend. V+H gleicher Hersteller in
90/90 21, 130 80 18, 140 /80 18 mit dementsprechendem Last und Geschwindigkeitsindex.

Was ist da falsch? da dürfte ich am Auto keine 205 60 15 sondern 195 65 15 als Winterreifen fahren ???
Gehe zu GTÜ oder sonst was.
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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #20 am: Juli 25, 2020, 11:21 Vormittag »
 
eigentlich ist das für jeden klar, der lesen kann.

das problem beim tüv (und andren vereinen, die eintragen dürfen?), ist, dass sie jahre lang gekämpft haben, sich die einnahmequelle 'reifeneintragung' nicht durch die freigabe der reifenhersteller vom brot nehmen zu lassen.

jetzt, durch diese unsägliche verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur haben sie die möglichkeit erhalten, zumindest in einigen fällen wieder geld zu machen - das sind im wesentlichen die mit ABE und einzelabnahme (fahrzeuge mit EG zulassung haben wenig bis kein problem).

hier versuchen sie jetzt auf biegen und brechen, die durch die reifenfreigaben der hersteller entgangenen einnahmen wieder einzuheimsen.

offensichtlich zählt hier weder sachverstand noch logik noch klare fakten (eintragungen), sondern sobald jemand ein ABE oder einzelabnahme hat, in der irgendein reifenfabrikat oder eine zollgröße (was es ja meist nicht mehr gibt) vermerkt ist, wird dies pauschal zur a-karte erklärt und der halter muss zahlen.

es handelt sich dabei ganz offensichtlich um eine weisung 'von oben', da ja der prüfer in der tüv aussenstelle nichts lieber tun würde, als seinen kunden und seine einnahmen zu halten (es spricht ja aus sachverstandlicher sicht nichts dagegen), aber in dem falle probleme mit seiner dienststelle bekommt  :-X  traurig aber wahr.

grüsse!
 

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #21 am: Juli 25, 2020, 11:33 Vormittag »
bei dir ist doch kein Reifen per Freigabe eingetragen bei den Ergänzungen. Sondern allgemein unter der Bedingung gleicher Hersteller..
Wenn du einen TÜV-Bericht hast, wo du durchgefallen bist, hat den auch per EDV GTÜ und andere Prüfstellen.

Das ist ja das Besondere, Meinen Metzeler mit 90/90 udn 130 /80 bei der RM kann ich eintragen lassen. ich hoffe da wird nur die Größe eingetragen. Gibt aber noch 3.00 udn 5.10 als gewünschten Reifen. Dann steht da genau so in den Schein, wir bei dir. Habe aber noch ein paar Jahre Zeit, wegen der Übergangsfrist in der Verordnung.

Welche Größe hast du zum Tüv gefahren?

Die genau eingetragenen Größen haben Bestandsschutz, die Herstellerbescheinigung nicht, nur Ü-frist.
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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #22 am: Juli 25, 2020, 12:16 Nachmittag »
Wenn ich demnächst meinen Kumpel (u.a. ADAC zertifizierter Fachanwalt Verkehrsrecht) frag ich den mal.
Gruß, Jörg

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #23 am: Juli 25, 2020, 12:58 Nachmittag »
oh, das wäre wunderbar! und noch besser ne schriftliche stellungnahme...  ::-)  ich schick dir gern ne komplette scheinkopie und vom brief mit der originaleintragung (übrigens auch vom tüv). nötigenfalls bezahl ich da auch was für...


@timundstruppi:

90/90-21 54S und 130/80-18 66S  - alles so, wie es sein soll (bzw. besser).

bericht gibt's keinen, weil der gute mann solche sachen checkt, bevor die offizielle prüfprozedur beginnt.

hoffentlich hattest du die freigaben für die/deine reifen runtergeladen, als sie noch da waren... wichtig ist auch, dass du - wie schmuddel schon sagte - während der übergangszeit den reifen nicht neu kaufst, weil mit DOT ab 2020 gilt die übergangsregelung nicht mehr!

zum eintragen lassen ist dann dann sowieso so eine 'service-information' mit dem wortlaut "nach durchgeführten fahrdynamischen tests ... keine bedenken ... nummer der abe ... verkehrsblatt 15-2019 s.530" nötig, sonst können die einträger darauf bestehen, selber die fahrdynamischen tests zu machen und auch abzurechnen. (das können sie übrigens genaugenommen auch bei vorliegen einer zutreffenden service-information, da eine solche eben nur informellen charakter hat und nicht bindend ist)

dass die da irgendwie sinnvoll testen können, ist natürlich totaler blödsinn. bei den reifenherstellern wurde das von professionellen testfahrern gemacht, die tag ein, tag aus nichts anderes machen, auf unterschiedlichen untergründen auf test/rennstrecken bei unterschiedlichen witterungen...

aber es kommt ja auf das abrechnen an!

eingetragen wird dann nur genau der reifen, auf den sich die service-information bezieht bzw. der montiert ist. sobald es den reifen dann nicht mehr zu kaufen gibt, geht das ganze von vorne los.


dass irgendein reifenhersteller fahrdynamische tests mit einer XR macht, halte ich mangels volumen für unwahrscheinlich. da es eigentlich eh keine abe für XR gibt, müsste sich die serviceinformation schon auf die einzelabnahme beziehen - allerhöchstunwahrscheinlich.

sobald an einem moped mit abe irgendeine veränderung vorgenommen (und eingetragen) wurde, die irgendwie mit der wirkung der reifen in verbindung zu bringen sein könnte (gemäß der ansicht vom tüv reicht da bsw. schon ein anderer lenker, evtl. sogar einfach schon das abweichen von der abe), ist die service-informaltion sowieso nicht mehr zutreffend, und es kommt wieder die beliebig teure individualtesterei zum zug.


'mein' tüv mann formulierte das so: "bestimmte motorräder werden durch diese neuregelung (wirtschaftlich) unbrauchbar und unverkäuflich". das wird bei aufrechterhaltung der aktuellen auslegung der regelung bei vielen XR600 der fall sein.

so ist der aktuelle stand. hoffentlich wird während der übergangsphase noch eine vernünftige regelung getroffen...

grüsse!
   

ps. das schlimme ist ja, dass es dabei nicht nur um die hauptuntersuchung geht, sondern ein ungeneigter freund und helfer bei einer kontrolle den gleichen standpunkt einnehmen kann  :-\

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #24 am: Juli 25, 2020, 13:24 Nachmittag »
Was ich nicht verstehe:
- Es ist eingetragen
- ein Tüv fuzzi ist ein Prüfer, der nur den Sachstand anhand des Scheines überprüft. Hiernach sind die zulässig.
- Ein Tüvprüfer, der eintragen kann, muss Lehrgänge machen  und darf dann auch eintragen und weiterhin prüfen. Ggf. hat dein Prüfer nicht die Kompetenz das zu Überprüfen, dafür gibt es wieder die besonders geschulten.

Mein favorisierter Prüfer darf leider Reifeneintragungen nicht machen, aber anderes. Will den Lehrgang nicht machen, sollen die Jungen ran..natürlich hat der Ahnung und mehr als die Jungen.

Vielleicht ist das nur eine Masche, um dich zum Eintragen zu bewegen. Hast du was schriftliches, also den "Durchfall", kannst du dagegen vorgehen, wie es auch immer aussehen mag.

Ich habe nirgends einen Hersteller eingetragen, was mache ich nun? ??? ;D

Ich frage demnächst meinen Prüfer mal...

Oh, ich habe TL und nicht TT. Aber es ist erlaubt mit Schlauch zu fahren (PD04, also die XL600RM)...
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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #25 am: Juli 25, 2020, 13:49 Nachmittag »
Was ich nicht verstehe:
... der nur den Sachstand anhand des Scheines überprüft. Hiernach sind die zulässig.

verstehen tut das keiner, weil es nicht logisch ist.

der prüfer muss (gemäß weisung von oben) den standpunkt einnehmen, dass der satz oben im schein "nur Dunlop blabla" (übrigens ein reiner vollcrossreifen für harte untergründe mit mehr negativprofil als noppen https://www.ityre.com/en/tyres/catalog/dunlop/model/899/) mit den reifen nicht erfüllt ist. dass unten steht "auch genehmigt" hat entsprechend dieser aufgezwungenen einschätzung keine bewandnis. wie gesagt - mit normalem sachverstand nicht nachvollziehbar.


Vielleicht ist das nur eine Masche, um dich zum Eintragen zu bewegen.

exakt darum geht es! einnahmen generieren. und das möglichst hoch auf alle ewigkeit immer wieder.


Ich habe nirgends einen Hersteller eingetragen, was mache ich nun? ??? ;D

dann hast du eigentlich glück und musst nur die größe etc einhalten. wenn das eine alte (zoll) bezeichnung ist, und du keinen entsprechend gekennzeichneten reifen mehr bekommst, hängst du mit drin (einzelunbedenklichkeitsprüfung für einen individuellen reifen)

grüsse!

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #26 am: Juli 25, 2020, 14:35 Nachmittag »
das mit der reifengröße gilt natürlich nur bei XR / moped mit einzelhabnahme.

bei einer XL sieht das wieder anders aus. da stehen wahrscheinlich reifen in der abe.

bei einer XL500R PD02, ABE C611 sind das

- IRC TRIAL GP3  3.00-21 4PR / 4.60 17 4PR 
- Bridgestone Trial Wing 15 / 12
- Yokohama Y-696  3.00-21 51N / 4.60 17 62N

keinen dieser reifen kann man meines wissens mehr kaufen, von daher ist auch z.b. die PD02 in der einzelunbedenklichkeitsprüfungsfalle. einziger möglicher (nicht zwingend bindender) halbwegs bezahlbarer ausweg wäre eine entsprechende service-information eines herstellers zu einem reifen mit bezug auf die abe (s.o.). unter andrem aus diesem grund haben wir uns ja gerade von der XL350 getrennt, bevor sich das rumspricht.

selbst die (später) von Honda (! nicht von einem Reifenhersteller) erteilten alternativen freigaben zählen nicht mehr. auch die später von Honda vorgenommene entbindung der fabrikationsbindung bei den meisten enduros interessiert nicht mehr.

es zählt nur noch das, was in der ursprünglichen ABE / einzelabnahme steht. das ist ja auch die begründung, warum meine letzten drei zeilen im schein ignoriert werden.

bei bedarf kann ich die Liste von Honda gerne weitergeben. ich hab die letzten tage nahezu ausschliesslich damit zugebracht, mich in diesem unsäglichen thema kundig zu machen...

ich bin gerade dabei, den originalen wortlaut des verkehrsblatt 15-2019 s. 530 zu besorgen. eigentlich soll man das kaufen können (wahrscheinlich in form der gesamten ausgabe 15-2019 mit ich weiss nich wievielen hundert seiten für ich weiss nich wieviel kohle), was mir aber noch nicht gelungen ist...

grüsse!
 

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #27 am: Juli 25, 2020, 15:31 Nachmittag »
Meine PD02 ist ohne ABE, grau hat nur Zoll Größe und 4PR.
Zoll gibt es wieder mehr, sogar neue Reifen, also die RM ist versorgt und die PD02 soll mal auf 07.


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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #28 am: Juli 25, 2020, 16:20 Nachmittag »
 
sieht also gut aus  :)

grüsse!

Iceman

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #29 am: Juli 25, 2020, 20:22 Nachmittag »
Was macht ihr da???
Ihr zerstört grade meine Weltanschauung.
Ist es möglich, das einer der richtig Plan hat, das mal in maximal 5 abgeschlossenen Sätzen, zur Darstellung bringt.
Ich habe 3 verschiedene Paarungen eingetragen und denke, damit bin ich gut aufgestellt.
Ich kann denn Ganzen nicht folgen.
Oder auch....was ist den nun Phase.
Aloha