oh, das wäre wunderbar! und noch besser ne schriftliche stellungnahme...
ich schick dir gern ne komplette scheinkopie und vom brief mit der originaleintragung (übrigens auch vom tüv). nötigenfalls bezahl ich da auch was für...
@timundstruppi:
90/90-21 54S und 130/80-18 66S - alles so, wie es sein soll (bzw. besser).
bericht gibt's keinen, weil der gute mann solche sachen checkt, bevor die offizielle prüfprozedur beginnt.
hoffentlich hattest du die freigaben für die/deine reifen runtergeladen, als sie noch da waren... wichtig ist auch, dass du - wie schmuddel schon sagte - während der übergangszeit den reifen nicht neu kaufst, weil mit DOT ab 2020 gilt die übergangsregelung nicht mehr!
zum eintragen lassen ist dann dann sowieso so eine 'service-information' mit dem wortlaut "nach durchgeführten fahrdynamischen tests ... keine bedenken ... nummer der abe ... verkehrsblatt 15-2019 s.530" nötig, sonst können die einträger
darauf bestehen, selber die fahrdynamischen tests zu machen und auch abzurechnen. (das können sie übrigens genaugenommen auch bei vorliegen einer zutreffenden service-information, da eine solche eben nur informellen charakter hat und nicht bindend ist)
dass die da irgendwie sinnvoll testen können, ist natürlich totaler blödsinn. bei den reifenherstellern wurde das von professionellen testfahrern gemacht, die tag ein, tag aus nichts anderes machen, auf unterschiedlichen untergründen auf test/rennstrecken bei unterschiedlichen witterungen...
aber es kommt ja auf das abrechnen an!eingetragen wird dann nur genau der reifen, auf den sich die service-information bezieht bzw. der montiert ist.
sobald es den reifen dann nicht mehr zu kaufen gibt, geht das ganze von vorne los.
dass irgendein reifenhersteller fahrdynamische tests mit einer XR macht, halte ich mangels volumen für unwahrscheinlich. da es eigentlich eh keine abe für XR gibt, müsste sich die serviceinformation schon auf die einzelabnahme beziehen - allerhöchstunwahrscheinlich.
sobald an einem moped mit abe irgendeine veränderung vorgenommen (und eingetragen) wurde, die irgendwie mit der wirkung der reifen in verbindung zu bringen sein könnte (gemäß der ansicht vom tüv reicht da bsw. schon ein anderer lenker, evtl. sogar einfach schon das abweichen von der abe), ist die service-informaltion sowieso nicht mehr zutreffend, und es kommt wieder die beliebig teure individualtesterei zum zug.
'mein' tüv mann formulierte das so: "bestimmte motorräder werden durch diese neuregelung
(wirtschaftlich) unbrauchbar und unverkäuflich".
das wird bei aufrechterhaltung der aktuellen auslegung der regelung bei vielen XR600 der fall sein.so ist der aktuelle stand. hoffentlich wird während der übergangsphase noch eine vernünftige regelung getroffen...
grüsse!
ps.
das schlimme ist ja, dass es dabei nicht nur um die hauptuntersuchung geht, sondern ein ungeneigter freund und helfer bei einer kontrolle den gleichen standpunkt einnehmen kann