XR600 - Forum

Archiv => Sonstiges => Thema gestartet von: timundstruppi am Juni 05, 2020, 18:38 Nachmittag

Titel: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juni 05, 2020, 18:38 Nachmittag
https://de.reifenwerk-heidenau.com/modules/news/110_Neuregelung-Reifenfreigaben.htm

Für die XR eigentlich weniger, da es wenig Freigaben gibt, aber meine XL600RM hatte 90/90 21 drauf und der Tüver hatte sogar für mich die Bescheinigung herausgesucht, dass das 3.00 21 entspricht.

Metzeler Sahara Enduro 3

Beim Nächsten Tüv dann nicht mehr?

Für hinten mit 130 80 statt 5.10 gilt es analog.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: schmuddel am Juni 05, 2020, 19:53 Nachmittag
tach ock
jo die haben das alles vereionfacht da es da viele mistverständnisse gab  du brachst jetzt keine freigabe mehr für reifen solange sie die selbe größe haben  bei anderen größen ist nu eine eintragung nötig 
das hat den vorteil du bracht keine abe oder freigabe mehr mir dir rum schleppen  solage die größe passt  und alles andere ist eingetragen im schein
die reifen mußt du nu leider eintragen lassen  da sie eine andere größe haben
gruß schmuddel
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juni 05, 2020, 19:57 Nachmittag
Ja,
aber:
bei der XL600RM sind nur 3.00 udn 5.10 eingetragen. Schwer zu bekommen und mit der mitzuführendene Freigabe konnten ich 90/90 und 130/80 fahren nur wohl nicht mehr. Bis 2023 noch bei "altem" Reifen gültig.
Also zum TÜV und eintragen.

Blöd, Zeit und Geld!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: schmuddel am Juni 05, 2020, 21:13 Nachmittag
tach ock
jo so ist das leider  dann seh mal zu das du 140 /80 -18 eingetragen bekommst  da ist die auswahl viel größer  die 130er sterben auch aus  oder halt die 120er  in neuem maß  der ist genau so breit wie der 140er  damals wurde die komplette breite gemessen  heute offt die breite ohne stolle
90/90 vorne ist ein gutes maß da ist die auswahl rieseig  da alle modernen kisten die größe haben
gruß schmuddel
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juni 05, 2020, 21:15 Nachmittag
So nachgeschaut auf der Metzeler Seite.

Die Freigaben für die ganzen mm Angaben fehlen alle in den neuen Freigaben. Hier sind nur noch die alten ., wie im Brief dargestellten Größen vorhanden.

Früher , dann kam Zoll und mm Angaben auf einen Reifen, das wurde verboten, dann die Freigaben und nun nur wieder Zoll bei PD02 /04.

Mist .

Mal durchlesen.
2 Motorräder bewegen wir nun mit illegalen Größen, da sie nur durch Reifenfreigabe des Hersteller legal waren.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juni 05, 2020, 21:20 Nachmittag
tach ock
jo so ist das leider  dann seh mal zu das du 140 /80 -18 eingetragen bekommst  da ist die auswahl viel größer  die 130er sterben auch aus  oder halt die 120er  in neuem maß  der ist genau so breit wie der 140er  damals wurde die komplette breite gemessen  heute offt die breite ohne stolle
90/90 vorne ist ein gutes maß da ist die auswahl rieseig  da alle modernen kisten die größe haben
gruß schmuddel

ja es betrifft meine XL500R, XL600RM, Tims XR500(im Aufbau). nur Zollgrößen
Tims XL500r hat 90/90 und 130/80 zumindest eingetragen.

Meine XL600RM und Tims XR600 bewegen wir nun illegal spätestens ab 2023
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: schmuddel am Juni 05, 2020, 21:27 Nachmittag
tach ock
jeder tüv kann dir die größe umschlüsseln und dann eintragen  und es ist wieder legal
gruß schmuddel
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juni 05, 2020, 21:40 Nachmittag
Klar,
aber Zeit und Geld. War bisher nicht nötig.

Aber tragen die dann auch soviel ein, wie beim Kürbis?

DV (Kürbis):
3.00-21
90/90-21 gl. HS und Profil
80/100-21 48Q
5.10-17
130/80-17 gl. HS und Profil
120/90-18 65Q
120/80-18 65Q
130/90-18 65Q
130/80-18 65Q


Meine EV (im Aufbau):
3.00-21
80/100-21
90/90-21
4.50-18
110/100-18
120/80-18
140/80-18
140/90-18

Sohn:
EV
80/100-21
3.00-21
110/100-18
130/80-18

XR500 (zerlegt)
3.00-21
4.50-17
5.10-17
5.00-17

Aus meiner Tabelle entnommen, sonst verliert man die Übersicht (XLs habe ich weggelassen) ::-)

 ;D

Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: scrambler am Juni 06, 2020, 07:23 Vormittag
Also zum TÜV und eintragen.

genau aus diesem Grund wurde diese Gesetzesänderung gemacht. Dem TüV wären die Einnahmen weggebrochen, weil jetzt auch andere Prüforganisationen zugelassen sind und da wurden dann halt neue Eintragungstatbestände geschaffen  :-X

Bei meiner Dominator wurde mir sogar die vor Jahren ausgetragene Reifenfabrikatsbindung für ungültig erklärt http://forum.nx250.de/viewtopic.php?f=23&t=945  >:(

Bei den Freigaben der Reifenhersteller muss man aufpassen, manche verlieren da anscheinend auch die Übersicht. So gibt es z.B. von Bridgestone eine Freigabe des neuen Grobstollers AX41 (übrigens klasse Reifen) für die Dominator http://freigaben.motorrad-daten.de/Bridgestone/30175.pdf (http://freigaben.motorrad-daten.de/Bridgestone/30175.pdf) - doch die haben nur einen geschwindigkeitsindex von "P" und M&S Kennung. Letztere ist aber für unsere alten Kisten ohne EU Zulassung nicht mehr gültig, die Reifen sind daher nicht zulässig.

Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: schmuddel am Juni 06, 2020, 08:22 Vormittag
tach ock
das ist doch jetzt aber anders  die reifengröße die eingetragen ist  sagen wir mal 90/90-21 und hinten 140/80-18 da kannst du jetzt ja alles draufziehen was du willst da du keine bescheinigung mehr braucht oder eine austragung
also vereinfacht
willst du jetzt aber 100/80-21 und 120/ 90-18 fahren  und es früher eine freigabe dafür gab vom hersteller  mußt du es jetzt eintragen lassen
gruß schmuddel
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: KH67 am Juni 06, 2020, 08:25 Vormittag
... das ist ja nur ein kleiner Nadelstich von tausenden des großen Ganzen !
Der Besitzstand der gesammten, bestehenden Individualverkehrsflotte  soll so unattraktiv wie möglich , und das mit Bestand vor dem Bundesgerichtshof , gemacht werden.
Also vom ältesten Oldtimermopet bis hin zum gerade jetzt neu verkauften Soprtwagen , alle !
Das ganze so geschickt verpackt damit möglichst niemand über das böse Wort " Enteignung" stolpert.
Wir leben von der Konsumwegwerfgesellschaft die immer schlechter funktioniert und folgerichtig der Staat immer größere Steuerungsfumktionen braucht um den Kollaps etwas nach hinten zu schieben.
Schaut euch mal nur für uns Mopetfahrer an , was Vater Staat sich da unter dem Deckmantel Umweltschutz und nun auch noch mit Coronamitnahmeeffekten ausgedacht hat .
Steuererhöhungen , Fahrverbote , Geräuschkulisse usw .
Früher war nicht alles besser , aber die schönste Mopetzeit haben wir hinter uns  ! ! !
Gruß

Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: schmuddel am Juni 06, 2020, 08:30 Vormittag
tach ock
ach ja hab vergessen zu sagen die mopeds mussen eine eu zulassung haben  und die neuen reifen  müssen 2020 gebaut sein fährt man mit einem 2019 der selben marke größe und tup  ist es nicht erlaubt  ;D ;sd ;sd
gruß schmuddel
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juni 06, 2020, 09:29 Vormittag
Mit dem M+S Symbol ist ja auch eine Übergangsphase geschaffen. So konnte man mit M+S KZ an einem Reifen auch niedrigen Geschwindigkeitssymbole fahren, wenn man den Aufkleber anbringt. Oft habe viele Geländereifen dieses gehabt und konnten so gefahren werden.

Nun ist das Alpinsymbol notwendig. Das nicht mehr alle tragen dürfen bzw. dre Hersteller es nicht einfach so anbrigen darf.

Viele Geländewagenreifen hatten M+S waren aber winteruntauglich. Soll nun nicht mehr sein.


Tragen, die dann gleich alle Größen ein oder kaufen, hinfahren und hoffen? Und bezahlen auch ohne Eintragung, da eben geprüft.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juni 08, 2020, 09:57 Vormittag
Ich bin auch so ein Konsumverweigerer. Man spart Geld, fällt auf und schont die Umwelt. ;)

Die DOT ist aber das Schlupfloch, ich denke die werde ich erst mal runterfahren...

Die genaue Verkehrsblattverlautbahrung habe ich nicht gesehen, nur den Text oben im Link mit der Anwendung auf DOT und Datum.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 23, 2020, 17:07 Nachmittag
moin freunde!

ich war eben beim TÜV und bin aus allen wolken gefallen. der mann (eigentlich ein sehr kompetenter, serviceorientierter und empfehlenswerter prüfer) sagte mir, ich hätte die ar...karte. in meinem fahrzeugschein steht oben eine reifenbindung an einen (zwei) reifen, den es nicht mehr gibt (und der auch für die strasse nicht sonderlich geeignet ist), und die eintragung unten "auch genehmigt ... grössen ... reifen eines herstellers vuh" wäre hinfällig  :o

(https://i.ibb.co/k0J20dX/xrschein.jpg) (https://ibb.co/k0J20dX)

hat jemand hier plan? weitere infos? was kann ich tun??

der gute mann sagte, mit unbedenklichkeitserklärung des herstellers könnte ich glück haben, dass ich den EINEN reifen, der montiert ist (aktuell Bridgestone TW301/302) eingetragen bekäme, ohne so eine bescheinigung (mit einem bestimmten wortlaut) muss eine komplette 'sicherheitsgedönsprüfung' erfolgen, die dann wahrscheinlich mehr kostet, als das moped noch wert ist...

HIIIILLLFFFEEEEEE!

ok, bis 2024 übergangsfrist mit unbedenklichkeitsbescheinigung, aber die 3 1/2 Jahre sind ja auch schnell vorbei....

verzweifelte grüsse! 

PS: und hat vlt noch wer die freigabe für den bridgestone tw (30317.pdf)? die ganzen herstellerfreigaben sind weg vom netz  :(
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: wedotherest am Juli 23, 2020, 17:20 Nachmittag
Puh... sieht bei mir ähnlich aus und gab nie Probleme.
Wenn möglich, würde ich mal einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Die Eintragungen sagen ja, dass die Reifengrößen zugelassen sind (so steht's ja auch auf dem Honda Werksblatt).
Was sollen denn Eintragungen wenn dann jeder Dödel sagen kann... "nö".
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 24, 2020, 09:02 Vormittag
 
kennt eigentlich jemand den genauen text bzw inhalt dieser
"Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)?
- Straßenverkehr – Ausgabe Nr. 15/2019
verkündet am:    28.06.2019
veröffentlicht am:    15.08.2019
Jahr:    2019
VO-Nummer:    90
Seite:    530
Beschreibung
Rad-Reifenkombinationen an Krafträdern?

ich hab mir nen wolf gelesen, aber ich finde immer nur, das es wohl darum geht, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller keinen Bestand mehr haben, und dass bei einzelabnahmen gilt "Die Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig!"

in meinen zulassungsdokumenten steht doch aber, dass die reifen aufgrund ihrer dimensionen, last- und geschwindigkeitsindex (neben den Dunlop) auch genehmigt sind!? ich brauchte auch vorher keine unbedenklichkeitsbescheinigung... selbst die Dunlop sind ja nicht einmal die originalausrüstung (das waren IRC).

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juli 24, 2020, 09:22 Vormittag
Also ich wäre zum Chef der Prüforganisation gegangen und hätte mich beschwert, da der Prüfer irgendwie nicht richtig informiert ist. Aber hast du nun TÜV bekommen?
Herstellerbindungen sind im Schein lange gekippt, gab es auch bei Autos früher. Wo das steht weiß ich nicht.


Ja, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller gelten nur noch für "alte " Reifen und nur ein bestimmte Zeit noch. Sie sind alle von den Seiten verschwunden. Ich habe nur bei der XL600RM das Problem in ein paar Jahren, aber mit 90/90 und 130/80. Ich darf nur wieder 3.20 und 5.10 fahren, die auch wieder produziert werden in geringerer Auswahl.

Das Ergänzen (die Zoll um die MM Größen)soll aber kein Problem sein. "Mein" Tüv hat eine Tabelle und die Eier es zu ergänzen, besser GTÜ, kostet aber.


ES gibt auch noch BJ  Unterscheide bei Geschwindigkeitsindex.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex XR Irrelevant.
Aber wir haben einige M-Reifen. Notfalls mit M+S Aufkleber fahren, wenn er die M*S Kennung hat und vor 2019 gefertigt wurde.
Jetzt ist das Alpinsymbol am Start für WR und geringerer Geschwindigkeitsindex zulässig. Übergangszeit gibt es noch.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 24, 2020, 20:42 Nachmittag
 
ich war heute nochmal da. mit nem schriftsatz von Honda und und und. mit 6 fahrzeugscheinen, um meinem gewicht als kunden nachdruck zu verleihen... der mann sagte, er hätte das nochmal 'besprochen' und er müsse leider dabei bleiben - keine abnahme ohne namentliche eintragung des reifens. dann hat er noch leise geflucht, dass ihn der mist noch die kundschaft kostet ;-)

der hat eindeutig weisung von oben, von daher würde ne beschwerde bei irgend nem organisationsleiter (wo auch immer der sitzen mag - is tüv nord) wahrscheinlich auch nix bringen.

ich hab noch mit Bridgestone telefoniert, und der spezi da (der wusste sogar genau über die XR bescheid) sagte auch, nachdem ich ihm ne scheinkopie geschickt hatte "wieso, da steht doch alles drin. klarer geht's doch nich (ausser, dass beim vorderreifen 1 statt 21 zoll steht - schreibfehler)" und meinte, ich soll das moped in ne mopedwerkstatt bringen, wo der tüv (oder wer auch immer) hinkommt.

das werd ich jetzt auch machen. kostet zwar n bischen mehr... und dann hoff ich, dass in 2 jahren sich das ganze normalisiert hat und wieder vernünftig läuft.

grüsse!

Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juli 24, 2020, 22:30 Nachmittag
Kann ich nicht verstehen, da die letzten 3 Zeilen sind entscheidend. V+H gleicher Hersteller in
90/90 21, 130 80 18, 140 /80 18 mit dementsprechendem Last und Geschwindigkeitsindex.

Was ist da falsch? da dürfte ich am Auto keine 205 60 15 sondern 195 65 15 als Winterreifen fahren ???
Gehe zu GTÜ oder sonst was.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 25, 2020, 11:21 Vormittag
 
eigentlich ist das für jeden klar, der lesen kann.

das problem beim tüv (und andren vereinen, die eintragen dürfen?), ist, dass sie jahre lang gekämpft haben, sich die einnahmequelle 'reifeneintragung' nicht durch die freigabe der reifenhersteller vom brot nehmen zu lassen.

jetzt, durch diese unsägliche verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur haben sie die möglichkeit erhalten, zumindest in einigen fällen wieder geld zu machen - das sind im wesentlichen die mit ABE und einzelabnahme (fahrzeuge mit EG zulassung haben wenig bis kein problem).

hier versuchen sie jetzt auf biegen und brechen, die durch die reifenfreigaben der hersteller entgangenen einnahmen wieder einzuheimsen.

offensichtlich zählt hier weder sachverstand noch logik noch klare fakten (eintragungen), sondern sobald jemand ein ABE oder einzelabnahme hat, in der irgendein reifenfabrikat oder eine zollgröße (was es ja meist nicht mehr gibt) vermerkt ist, wird dies pauschal zur a-karte erklärt und der halter muss zahlen.

es handelt sich dabei ganz offensichtlich um eine weisung 'von oben', da ja der prüfer in der tüv aussenstelle nichts lieber tun würde, als seinen kunden und seine einnahmen zu halten (es spricht ja aus sachverstandlicher sicht nichts dagegen), aber in dem falle probleme mit seiner dienststelle bekommt  :-X  traurig aber wahr.

grüsse!
 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juli 25, 2020, 11:33 Vormittag
bei dir ist doch kein Reifen per Freigabe eingetragen bei den Ergänzungen. Sondern allgemein unter der Bedingung gleicher Hersteller..
Wenn du einen TÜV-Bericht hast, wo du durchgefallen bist, hat den auch per EDV GTÜ und andere Prüfstellen.

Das ist ja das Besondere, Meinen Metzeler mit 90/90 udn 130 /80 bei der RM kann ich eintragen lassen. ich hoffe da wird nur die Größe eingetragen. Gibt aber noch 3.00 udn 5.10 als gewünschten Reifen. Dann steht da genau so in den Schein, wir bei dir. Habe aber noch ein paar Jahre Zeit, wegen der Übergangsfrist in der Verordnung.

Welche Größe hast du zum Tüv gefahren?

Die genau eingetragenen Größen haben Bestandsschutz, die Herstellerbescheinigung nicht, nur Ü-frist.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: wedotherest am Juli 25, 2020, 12:16 Nachmittag
Wenn ich demnächst meinen Kumpel (u.a. ADAC zertifizierter Fachanwalt Verkehrsrecht) frag ich den mal.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 25, 2020, 12:58 Nachmittag
oh, das wäre wunderbar! und noch besser ne schriftliche stellungnahme...  ::-)  ich schick dir gern ne komplette scheinkopie und vom brief mit der originaleintragung (übrigens auch vom tüv). nötigenfalls bezahl ich da auch was für...


@timundstruppi:

90/90-21 54S und 130/80-18 66S  - alles so, wie es sein soll (bzw. besser).

bericht gibt's keinen, weil der gute mann solche sachen checkt, bevor die offizielle prüfprozedur beginnt.

hoffentlich hattest du die freigaben für die/deine reifen runtergeladen, als sie noch da waren... wichtig ist auch, dass du - wie schmuddel schon sagte - während der übergangszeit den reifen nicht neu kaufst, weil mit DOT ab 2020 gilt die übergangsregelung nicht mehr!

zum eintragen lassen ist dann dann sowieso so eine 'service-information' mit dem wortlaut "nach durchgeführten fahrdynamischen tests ... keine bedenken ... nummer der abe ... verkehrsblatt 15-2019 s.530" nötig, sonst können die einträger darauf bestehen, selber die fahrdynamischen tests zu machen und auch abzurechnen. (das können sie übrigens genaugenommen auch bei vorliegen einer zutreffenden service-information, da eine solche eben nur informellen charakter hat und nicht bindend ist)

dass die da irgendwie sinnvoll testen können, ist natürlich totaler blödsinn. bei den reifenherstellern wurde das von professionellen testfahrern gemacht, die tag ein, tag aus nichts anderes machen, auf unterschiedlichen untergründen auf test/rennstrecken bei unterschiedlichen witterungen...

aber es kommt ja auf das abrechnen an!

eingetragen wird dann nur genau der reifen, auf den sich die service-information bezieht bzw. der montiert ist. sobald es den reifen dann nicht mehr zu kaufen gibt, geht das ganze von vorne los.


dass irgendein reifenhersteller fahrdynamische tests mit einer XR macht, halte ich mangels volumen für unwahrscheinlich. da es eigentlich eh keine abe für XR gibt, müsste sich die serviceinformation schon auf die einzelabnahme beziehen - allerhöchstunwahrscheinlich.

sobald an einem moped mit abe irgendeine veränderung vorgenommen (und eingetragen) wurde, die irgendwie mit der wirkung der reifen in verbindung zu bringen sein könnte (gemäß der ansicht vom tüv reicht da bsw. schon ein anderer lenker, evtl. sogar einfach schon das abweichen von der abe), ist die service-informaltion sowieso nicht mehr zutreffend, und es kommt wieder die beliebig teure individualtesterei zum zug.


'mein' tüv mann formulierte das so: "bestimmte motorräder werden durch diese neuregelung (wirtschaftlich) unbrauchbar und unverkäuflich". das wird bei aufrechterhaltung der aktuellen auslegung der regelung bei vielen XR600 der fall sein.

so ist der aktuelle stand. hoffentlich wird während der übergangsphase noch eine vernünftige regelung getroffen...

grüsse!
   

ps. das schlimme ist ja, dass es dabei nicht nur um die hauptuntersuchung geht, sondern ein ungeneigter freund und helfer bei einer kontrolle den gleichen standpunkt einnehmen kann  :-\
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juli 25, 2020, 13:24 Nachmittag
Was ich nicht verstehe:
- Es ist eingetragen
- ein Tüv fuzzi ist ein Prüfer, der nur den Sachstand anhand des Scheines überprüft. Hiernach sind die zulässig.
- Ein Tüvprüfer, der eintragen kann, muss Lehrgänge machen  und darf dann auch eintragen und weiterhin prüfen. Ggf. hat dein Prüfer nicht die Kompetenz das zu Überprüfen, dafür gibt es wieder die besonders geschulten.

Mein favorisierter Prüfer darf leider Reifeneintragungen nicht machen, aber anderes. Will den Lehrgang nicht machen, sollen die Jungen ran..natürlich hat der Ahnung und mehr als die Jungen.

Vielleicht ist das nur eine Masche, um dich zum Eintragen zu bewegen. Hast du was schriftliches, also den "Durchfall", kannst du dagegen vorgehen, wie es auch immer aussehen mag.

Ich habe nirgends einen Hersteller eingetragen, was mache ich nun? ??? ;D

Ich frage demnächst meinen Prüfer mal...

Oh, ich habe TL und nicht TT. Aber es ist erlaubt mit Schlauch zu fahren (PD04, also die XL600RM)...
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 25, 2020, 13:49 Nachmittag
Was ich nicht verstehe:
... der nur den Sachstand anhand des Scheines überprüft. Hiernach sind die zulässig.

verstehen tut das keiner, weil es nicht logisch ist.

der prüfer muss (gemäß weisung von oben) den standpunkt einnehmen, dass der satz oben im schein "nur Dunlop blabla" (übrigens ein reiner vollcrossreifen für harte untergründe mit mehr negativprofil als noppen https://www.ityre.com/en/tyres/catalog/dunlop/model/899/ (https://www.ityre.com/en/tyres/catalog/dunlop/model/899/)) mit den reifen nicht erfüllt ist. dass unten steht "auch genehmigt" hat entsprechend dieser aufgezwungenen einschätzung keine bewandnis. wie gesagt - mit normalem sachverstand nicht nachvollziehbar.


Vielleicht ist das nur eine Masche, um dich zum Eintragen zu bewegen.

exakt darum geht es! einnahmen generieren. und das möglichst hoch auf alle ewigkeit immer wieder.


Ich habe nirgends einen Hersteller eingetragen, was mache ich nun? ??? ;D

dann hast du eigentlich glück und musst nur die größe etc einhalten. wenn das eine alte (zoll) bezeichnung ist, und du keinen entsprechend gekennzeichneten reifen mehr bekommst, hängst du mit drin (einzelunbedenklichkeitsprüfung für einen individuellen reifen)

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 25, 2020, 14:35 Nachmittag
das mit der reifengröße gilt natürlich nur bei XR / moped mit einzelhabnahme.

bei einer XL sieht das wieder anders aus. da stehen wahrscheinlich reifen in der abe.

bei einer XL500R PD02, ABE C611 sind das

- IRC TRIAL GP3  3.00-21 4PR / 4.60 17 4PR 
- Bridgestone Trial Wing 15 / 12
- Yokohama Y-696  3.00-21 51N / 4.60 17 62N

keinen dieser reifen kann man meines wissens mehr kaufen, von daher ist auch z.b. die PD02 in der einzelunbedenklichkeitsprüfungsfalle. einziger möglicher (nicht zwingend bindender) halbwegs bezahlbarer ausweg wäre eine entsprechende service-information eines herstellers zu einem reifen mit bezug auf die abe (s.o.). unter andrem aus diesem grund haben wir uns ja gerade von der XL350 getrennt, bevor sich das rumspricht.

selbst die (später) von Honda (! nicht von einem Reifenhersteller) erteilten alternativen freigaben zählen nicht mehr. auch die später von Honda vorgenommene entbindung der fabrikationsbindung bei den meisten enduros interessiert nicht mehr.

es zählt nur noch das, was in der ursprünglichen ABE / einzelabnahme steht. das ist ja auch die begründung, warum meine letzten drei zeilen im schein ignoriert werden.

bei bedarf kann ich die Liste von Honda gerne weitergeben. ich hab die letzten tage nahezu ausschliesslich damit zugebracht, mich in diesem unsäglichen thema kundig zu machen...

ich bin gerade dabei, den originalen wortlaut des verkehrsblatt 15-2019 s. 530 zu besorgen. eigentlich soll man das kaufen können (wahrscheinlich in form der gesamten ausgabe 15-2019 mit ich weiss nich wievielen hundert seiten für ich weiss nich wieviel kohle), was mir aber noch nicht gelungen ist...

grüsse!
 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juli 25, 2020, 15:31 Nachmittag
Meine PD02 ist ohne ABE, grau hat nur Zoll Größe und 4PR.
Zoll gibt es wieder mehr, sogar neue Reifen, also die RM ist versorgt und die PD02 soll mal auf 07.


Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 25, 2020, 16:20 Nachmittag
 
sieht also gut aus  :)

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: Iceman am Juli 25, 2020, 20:22 Nachmittag
Was macht ihr da???
Ihr zerstört grade meine Weltanschauung.
Ist es möglich, das einer der richtig Plan hat, das mal in maximal 5 abgeschlossenen Sätzen, zur Darstellung bringt.
Ich habe 3 verschiedene Paarungen eingetragen und denke, damit bin ich gut aufgestellt.
Ich kann denn Ganzen nicht folgen.
Oder auch....was ist den nun Phase.
Aloha
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 25, 2020, 21:53 Nachmittag
   
so einfach ist das nicht  ;D  ich hab ja auch was eingetragen, was anscheinend nicht mehr gilt.

ich warte jetzt auf den genauen wortlaut dieses verkehrsblatts und wenn geht auf die interpretation eines juristen mit entsprechender spezialisierung...

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 25, 2020, 22:34 Nachmittag
also erst mal das, was sicher ist:

- bei Mopeds im Originalzustand mit EU-Typgenehmigung dürfen die in der Typgenehmigung eingetragenen Rad-/Reifen-Kombinationen (Dimension, Last- u. Geschw.Index sowie Bauart), unabhängig vom Reifenhersteller/-typ bei DOT ab 2020, ohne jede Bescheinigung bereift und gefahren werden.

- bei Mopeds im Originalzustand mit ABE oder einer EBE dürfen die in der ABE bzw. EBE aufgeführten Rad-/Reifen-Kombinationen (ggf. Fabrikatsbindung! - meist nicht mehr produziert) ohne jede weiter Bescheinigung bereift und gefahren werden.

- es gibt eine bis Ende 2024 geltende Übergangsregelung, nach der Reifen mit DOT vor 2020 bei Mitführen einer entsprechenden "Hersteller-Bescheinigung" bereift und gefahren werden dürfen.
(Die Bescheinigungen müssen eigentlich einen bestimmten Wortlaut enthalten, weswegen momentan alle 'Herstellerfreigaben' vom Netz verschwunden sind, weil sie 'überarbeitet' werden müssen und die alte Form eigentlich keinen Wert mehr hat.)

- wenn man mit einem (bzw besser zwei ;-) Reifen auf dem Moped zum TÜV fährt, und den (das/die Reifenfabrikat/e - auch unterschiedlich vuh - mit Dimension, Last und Geschw.Index) da eingetragen bekommt (ggf. Erprobung im ausgedehnten Fahrvesuch - teuer!! hilfreich kann eine "Service-Information" des Reifenherstellers sein), darf man damit fahren. Die Eintragung muss 'bei nächster Gelegenheit' im FZ Schein ergänzt werden, bis dahin ist die Bescheinigung vom TÜV mitzuführen.


alles andere ist scheinbar nicht (ge)sicher(t), ausser ner menge, was definitv nicht geht, aber das alles aufzuführen wäre müssig...

grüsse!


ps: was in der EU Typgenehmigung oder ABE steht, steht nicht unbedingt im FZ Schein! da steht nur die Nummer von der Typgenehmigung oder ABE, womit TÜV und Polizei dann genau schauen können.
Das betrifft bsw. die Fabrikatsbindungen (scheinbar egal, ob sie später vom Mopedhersteller aufgehoben oder erweitert wurden), wozu dann heute meist der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" im Schein steht. Es könne aber auch Reifendimensionen aufgeführt sein, die nicht im FZ Schein stehen.

ein relativ nützlicher Link von vielen, geht aber nicht auf EBE ein https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf (https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf)
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 30, 2020, 11:40 Vormittag
 
kleines update, nachdem ich jetzt den originalen wortlaut der veröffentlichung nr. 90 kenne:

Das mit dem DOT ist nicht 100% eindeutig. Es seht nur am Ende der Veröffentlichung "Die ... Vorgehensweise ... ist anzuwenden 1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und 2. ab 2025 bei allen Reifen." Ob sich das nur auf den (letzten) Fall mit nicht EU-typgenehmigten Mopeds bezieht, ist nicht ersichtlich.

Es kann also sein, dass bei EU-typgenehmigten Mopeds die Hersteller-/Fabrikatsbindung auch schon für ältere Reifen aufgehoben ist.

Ausserdem dürfen bei EU-typgenehmigten Mopeds auch Reifen montiert und gefahren werden, deren Dimensionen sich zwischen der kleinsten und größten Dimension derer im COC bewegen (sog. 'Zwischengrößen', Last- und Geschwindigkeitsindex gleich oder besser...)


Ansonsten bestätigt der Wortlaut der Veröffentlichung in Bezug auf meine EBE, was alle hier und auch bei Bridgestone sagen, nämlich, dass die Verwendung der Rad-/Reifenkombinationen ohne Fabrikatsbindung nachgewiesenermassen entsprechend § 19 Abs. 3 StVZO geprüft, genehmigt und ein entsprechender Nachtrag in der EBE eingetragen wurde, damit Bestandteil dieser ist und somit zulässig.

Die Betriebserlaubnis gilt gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bis zur endgültigen Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird. ('Bestandsschutz...')

Warum der TÜV das anders sieht, ist mir schleierhaft, und ich habe eine entsprechende Anfrage per Einschreiben an den TÜV Nord gerichtet. Wenn ich ne Antwort bekomme, werde ich berichten.

grüsse!
 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: wedotherest am Juli 30, 2020, 11:51 Vormittag
Mach das bitte.
Gestern hab ich meinen Anwalt getroffen. Der konnte mir aber auch nicht viel weiter helfen.
Allerdings ist er auch der Meinung das bei den zusätzlich eingetragenen Reifengrößen (für die der TÜV ja schon mal kassiert hat) der Bestandsschutz anzuwenden ist.

Kannst Du mir den genauen Wortlaut mal bitte zukommen lassen? Gerne nach xxx
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 30, 2020, 11:59 Vormittag
 
danke für deine mühen!

nimm die email adresse hier besser raus, die hab ich ja. eigentlich kann ich dir den wortlaut nicht zukommen lassen, da ich ihn nicht offiziell 'besitze', und da wahrscheinlich sowas wie bei den VDE Schriften gilt, die man nicht 'vervielfältigen' etc bla darf... näheres per mail ;)

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juli 30, 2020, 20:17 Nachmittag
Bei Normen ist das so und VDE, an letztere komme ich nur nach betteln ran, aber nur Inhouse Verwendung oder auszugsweise zitieren.

Aber Gesetze, Richtlinien, Verordnungen sollten frei zugänglich sein. "Gesetze im Internet"

Ich frage mal mein Tochter, die kennt vielleicht freie Quellen, aber die genaue Bezeichnung bitte nennen.
Sie ist auf den Weg Anwältin zu werden...
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 30, 2020, 22:00 Nachmittag
 
sollte - ist aber nicht.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dazu: "Das Verkehrsblatt kann bezogen werden über den Verkehrsblatt-Verlag, Borgmann GmbH & Co.KG, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund"

unter https://www.verkehrsblatt.de/docs/archivliste... (https://www.verkehrsblatt.de/docs/archivliste?Bereichsname=&BeideTitel=&Muster=-&Datum=&Jahrgang=2019&Heftnr=15&VerordnungsNr=&Seite=530&-Find=Suchen) findet man es da auch (natürlich nicht den inhalt), es ist mir aber nicht gelungen, es zu kaufen. wahrscheinlich bin ich zu blöd. frei im sinne von kostenfrei ist es da eher nicht. wenn es frei wäre, hätte ich es bestimmt irgendwo im netz gefunden, ich hab mich schliesslich 4 tage mit kaum was andrem beschäftigt...

wenn deine tochter für's studium 'einen fall' zum üben braucht - ich stell gern meinen fahrzeugbrief etc zur verfügung!  ;D

grüsse!
 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juli 30, 2020, 22:11 Nachmittag
Es ist eine riesen Sauerei, dass da gemauschelt wird. Eine Norm kostet mal schnell 200E.
Bei und hat auch ein Verlag die Rechte sämtliche Schriften zu veröffentlichen...

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Auch nichts konkretes >:(
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 30, 2020, 22:13 Nachmittag
 
oh, doch konkret! das ist der wortlaut der veröffentlichung nr. 90  :o

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am Juli 30, 2020, 22:28 Nachmittag
 ;)
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 30, 2020, 22:34 Nachmittag

wen's interessiert - mein schreiben an den tüv https://c.web.de/@334284781200086690/AET6ueVlSYaR9ei0Q1iOMg (https://c.web.de/@334284781200086690/AET6ueVlSYaR9ei0Q1iOMg)
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: M.C.Krohn am Juli 31, 2020, 07:12 Vormittag
...da wirst Du keine Antwort dauf bekommen und wenn Du es anmahnst, wirst du vetrtröstet, dass es geprüft wird. Die Antwort wird zudem kostenpflichtig sein....

Grüße

m.c.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: wedotherest am Juli 31, 2020, 07:52 Vormittag
Warum das denn? Die sind in der Erklärungspflicht.
@kaumfahrer: Gut aufgesetzt das Schriftstück. Halt uns bitte auf dem laufenden.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 31, 2020, 11:08 Vormittag
 
ich habe ja höflichst gebeten, und werde nicht anmahnen, sondern weiter bitten...  ;)  vlt hätte ich den allerletzten satz auch noch etwas bittender formulieren sollen...

ich fürchte aber auch, dass sie sich irgendwie damit rausreden werden, dass sie aus irgendeinem grund keine antwort geben können, weil das im einzelfall blabla und die zuständigkeit des prüfers blablabla undsoweiter... oder sowas.

grüsse!
 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: Iceman am Juli 31, 2020, 21:13 Nachmittag
Sehr korrektes Schreiben!
Chapeau.
Warum soll das nicht klappen, sind doch keine Unmenschen.
Vielleicht, ganz ganz vielleicht hätte man einwerfen können, dass, wenn Unkosten entstehen, du gerne bereit bist diese zu tragen  8) 8) 8)
Aloha
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: Iceman am Juli 31, 2020, 21:15 Nachmittag

ich fürchte aber auch, dass sie sich irgendwie damit rausreden werden, dass sie aus irgendeinem grund keine antwort geben können, weil das im einzelfall blabla und die zuständigkeit des prüfers blablabla undsoweiter... oder sowas.

Das kann gut sein!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am Juli 31, 2020, 23:31 Nachmittag
Vielleicht, ganz ganz vielleicht hätte man einwerfen können, dass, wenn Unkosten entstehen, du gerne bereit bist diese zu tragen  8) 8) 8)
Aloha

eigentlich müssten die mir die 4 tage bezahlen, die ich wegen ihrer 'unzulänglichkeit' zu nix andrem gekommen bin...  ;D

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 01, 2020, 00:49 Vormittag
 
ps. und ausserdem möchte ich mir meine antwort ja nicht 'erkaufen' - wie könnte das denn aussehen...  :o ;)

und wenn sie nicht anworten wollen, find ich bestimmt irgendwas in ihrer satzung, wonach sie antworten müssen  ;D 8)

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: KH67 am August 01, 2020, 08:53 Vormittag
... manchmal kann es auch Wunder wirken sich an die Presse oder das regionale Fernsehen zu wenden zu wenden . Gerechtfertigte Anliegen nehmen die gerne auf , besonders im Sommerloch  ;)

( Ich bin echt erstaunt von dem was ihr hier erzählt , die letzten Jahrzehnte war ich bei meinem eigenen Prüfer der nun leider seit einem Jahr in Rente ist . Zum Glück habe ich nur noch die XR400 die regelmäßig abgenommen werden muss , bei meinen 07ernern bleibt es hoffentlich weiterhin ohne TÜV.
Aber wenn ich so sehe wie der vorhandenen Fahrzeugbestand zum Feindbild erklärt wird bin ich mir da für die Zukunft nicht mehr so sicher  :-\  )


Gruß


Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: minimax am August 01, 2020, 14:23 Nachmittag
Zitat
Gerechtfertigte Anliegen nehmen die gerne auf , besonders im Sommerloch
Motorradfahrer sind ganz böse Menschen und die schlimsten von denen fahren eine Enduro.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 01, 2020, 14:36 Nachmittag
 
;D

presse ist nicht so einfach. 'hab das letztens schon mal versucht, in nem fall, wo die GEZ rückzuerstattende beiträge einbehalten hat unter berufung auf eine über 20 jahre alte forderung, die in der zwischenzeit längst durch restschuldbefreiung nach privatinsolvenz erlassen wurde...

mit 07ern hast du doch wenig probleme denk ich mal. hoffen wir mal, das zumindest das so bleibt!

grüsse!
   
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 02, 2020, 10:44 Vormittag
 
hat zwar nix mit meinem konkreten problem zu tun, aber ich hab noch ne anfrage an das BMVI per kontaktformular gerichtet (die haben ja den sermon veröffentlicht) :


"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 S.530 "Rad-Reifenkombinationen an Krafträdern" bitte ich höflichst um die Aufklärung des Widerspruchs (in Teilen) der Feststellungen unter Fall 1a und Fall 2:

Im Fall 1a stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 bei einem unveränderten Kraftrad mit EU-Typgenehmigung einen ausreichenden Nachweis für die Zulässigkeit der Verwendung eines von der Betriebserlaubnis abweichenden Reifenfabrikates bei ansonsten gleichen Merkmalen des Reifens dar, im Fall 2 bei einem unveränderten Kraftrad mit nationaler ABE jedoch nicht.

Wie begründet sich der Unterschied in der Zulässigkeit der Verwendung abweichender Reifenfabrikate in Abhängigkeit von der Form der Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs?

Bei beiden Formen der Betriebsgenehmigung wurde in deren Rahmen das Hinreichen beispielsweise des Reifenfreiraums und der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers berücksichtigt.

Meinen allerherzlichsten Dank!

Mit freundlichen Grüßen"
 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: minimax am August 04, 2020, 11:42 Vormittag
Wenn es um die Gesetzgebung geht kann man auch mal einen kleinen Blick in die Staatsphilosophie werfen. In der bürgerlichen Ideologie verkörpert der Staat den Willen des Volkes. Im Idealfall besteht eine Einheit aus Volk und Staat. Dabei wird unterstellt, das alle Menschen die selben Interessen haben und sich freiwillig der Staatsmacht unterordnen. Wenn alle das selbe wollen dann bedarf es aber keinen Zwangs und keiner Staatsmacht. 
 
Zitat
Wie begründet sich der Unterschied in der Zulässigkeit der Verwendung abweichender Reifenfabrikate in Abhängigkeit von der Form der Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs?

Im Text des BMVI steht die Erhöhung der Verkehrssicherheit als Begründung geschrieben. Wenn man dem Gesetzesgeber unterstellt das es um die Sicherheit geht, dann hat er einen Fehler gemacht. Wenn der Fehler aber Absicht ist könnte man zu dem Urteil kommen ,daß das Gesetz einen anderen Zweck hat. 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: SB3 am August 05, 2020, 18:22 Nachmittag
Momentan, glaube ich, muss man von "groben Vorsatz" ausgehen.
...... und ich bin kein Verschwörungstheoretiker.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 08, 2020, 20:09 Nachmittag
 
so, es gibt ein update zu meinem tüv/reifenproblem!

wie der mc es schon passend vermutet hatte, habe ich zwar keine antwort vom TÜV Nord Hannover bekommen, dafür aber einen brief von 'meiner' prüfstelle.

da steht drin, dass meine montierten reifengrössen nicht einer fabrikatsbindung unterliegen, und "Eine HU ist so dann kein Problem."  :)

also werde ich nächste woche bei meiner hochgeschätzten prüfstelle vorfahren  ;j3 (http://wr400f.de/forum/images/smilies/rider.gif)

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am August 08, 2020, 20:28 Nachmittag
OH man...
aber gut für dich...
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 08, 2020, 20:46 Nachmittag
 
das ist ja eh ein einzelfall wegen der einzelbetriebsgenehmigung. hoffentlich muss man in gleichgelagerten anderen fällen nicht mehr so einen aufwand machen... wobei - wie mehrfach vorgeschlagen - wahrscheinlich eh der weg zu einer anderen prüforganisation das auch gelöst hätte.

gespannt bin ich noch auf die antwort vom BMVI, weil da geht es um hunderte mopeds mit ABE.

grüsse!


ps. was ich bemerkenswert finde, ist, dass der TÜV Hannover ja gesucht haben muss, zu welcher prüfstation ich wohl gegangen sein könnte, und scheinbar direkt mit denen kontakt aufgenommen hat... ;)
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 13, 2020, 01:43 Vormittag
 
nochmal n kleiner nachtrag, nachdem ich da war und den stempel bekommen hab...

die jungs waren etwas indigniert, weil die aus Hannover wohl wussten, um welche prüfstelle es sich handelt, weil sie vorher da schon in meinem fall nachgefragt hatten (ich war ja schon mehrfach da, aber sie ham sich immer wieder mit händen und füssen geweht gehabt)...

sie ham auch erzählt, dass sie jemanden weggeschickt hatten, um reifen eintragen zu lassen, und die zum eintragen berechtigte stelle (auch TÜV) hat dann den stempel ohne eintrag draufgeklebt.... und dass die Dekra ihren leuten eine klare liste mit "was is, wenn, dann ..." an die hand gegeben hat, und der TÜV scheinbar nur die weisung 'keinen stempel wenn irgendwo was (zu holen ;-) sein könnte' erteilt hat...

aber ich geh da weiter hin, weil ich hab lieber prüfer, die die wichtigen sachen zu beurteilen wissen, auch wenn sie sich mit dem lobbykram nich so genau auskennen...  ;D

grüsse!
 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am August 13, 2020, 07:41 Vormittag
Habe ich ja gesagt, dass da was nicht stimmen kann. Gut, dass du hartnäckig geblieben bist.

Trotzdem wird das Senario bleiben, weswegen ich den Fred eröffnet habe.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 17, 2020, 13:27 Nachmittag
 
Es gibt übrigens für die meisten alten Honda Enduros mit ABE eine durch den Fahrzeughersteller (!) erfolgte und von der Staatlichen Technischen Überwachung - Typprüfstelle - abgesegnete offizielle Aufhebung der in den ABEen verzeichneten Reifenfabrikatsbindungen. Mit "Brief und Siegel". Dieses Dokument sollte den relevanten Stellen vorliegen...

Hier müsste der TÜV Argumentationsprobleme haben, und auch das BMVI kann sowas eigentlich nicht ignorieren...

Grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 20, 2020, 23:15 Nachmittag
so, jetzt hat's auch die antwort vom BMVI auf meine anfrage http://www.xr-forum.de/smf/index.php?topic=27827.msg320073#msg320073 (http://www.xr-forum.de/smf/index.php?topic=27827.msg320073#msg320073):


Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Hintergrund der Unterscheidung zwischen EU-typgenehmigten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit einer z.B. nationalen Einzelgenehmigung ist, dass die der Genehmigung der Krafträder zugrundeliegenden Prüfungen jeweils unterschiedlich sind.

Krafträder mit EU Typgenehmigung:
Im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern wird die Montage der Bereifung gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft. Dabei wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers - auch unter dem Gesichtspunkt der geschwindigkeitsbedingten Ausdehnung - nicht behindert wird.

Die Prüfungen werden dabei nicht mit dem eigentlichen Reifen durchgeführt, sondern mit einer Hüllkurve, die die größtmöglichen Reifenabmessungen der jeweiligen Reifengröße repräsentiert;  d.h. inkl. aller gemäß Typgenehmigung nach UN R-75 (Reifentypgenehmigung) zulässiger Toleranzen. Da Diagonalreifen und Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse grundsätzlich eine größere dynamische Ausdehnung haben als Radialreifen ist in dieser Hüllkurve auch deren größter dynamischer Ausdehnungsfaktur Hdyn = H × 1,18 zu berücksichtigen.

Daher ist bei unveränderten EU-typgenehmigten Krafträdern sichergestellt, dass alle nach der UN Regelung Nr. 75 typgenehmigten Reifen in der für das Kraftrad  freigegebenen Größe mit den freigegebenen Parametern verwendet werden können.

Wird die im Rahmen der EU-Typgenehmigung geprüfte und freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines breiteren Reifens, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher wird bei der Überprüfung einer geänderten Bereifung an Krafträdern insbesondere überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass die Bewegung der Rad-/Reifenkombination nicht behindert wird.

Krafträder mit nationaler Genehmigung:
Im Falle einer nationalen Genehmigung, beispielsweise einer nationalen Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO wird der Reifenfreiraum des zur Prüfung vorgestellten Fahrzeugs i.d.R. ausschließlich mit der vorgestellten Bereifung geprüft und diese Bereifung in der Genehmigung vermerkt. Wird diese freigegebene Bereifung nachträglich geändert, beispielsweise durch die Montage eines anderen Reifenfabrikats, ist nicht mehr sichergestellt, dass die Reifenfreiraum noch ausreichend ist. Daher bei einer Abweichung von der freigegebenen Bereifung stets ein Nachweis nach § 19 Absatz 3 StVZO bzw. eine Begutachtung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin


tja, sowas hatte ich befürchtet. und sachlich betrachtet kann man dem nichmal widersprechen.

was es jetzt eigentlich bräuchte, wäre ein halter einer unveränderten XL (oder so) mit ABE, der eine rechtschutzversicherung hat, die erfolgsaussichten sieht in einer klage aufgrund der durch den fahrzeughersteller erfolgten aufhebung der reifenfabrikatsbindung (s. vorhergehender beitrag).

ich hab weder ne unveränderte Honda enduro mit ABE noch eine rechtschutzversicherung... kommt hier jemand in frage und fährt mit seinem möp zum tüv und holt sich eine verweigerung des stempels ab? (nich ganz einfach ohne neuen reifen, weil momentan gilt ja noch die übergangsregelung)... ich frag auch noch im XL forum.

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: KickIt87 am August 21, 2020, 00:38 Vormittag
so, jetzt hat's auch die antwort vom BMVI auf meine anfrage ...
...

... auweia; hochkomplexe Thematik und alles in AmtsHochdeutsch - ei ei ei  :P
Du scheinst da aber wohl DurchBlick zu haben
 :)

Thema RechtsSchutz: hab zwar ´nen nackten  ;P) ... aber ´ne ReSchutz !
Musste sein um mich gegen gewisse Sachen wehren zu können ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben ...

best Greez & Gn8 aus M
der Robin
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 21, 2020, 10:55 Vormittag
   
wobei die eigentlich am thema vorbei geantwortet haben. ich hatte ja nicht im bezug auf mopeds mit Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 gefragt, sondern bezüglich ABE. aber ich fürchte, dass das da ähnlich sein wird...

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 21, 2020, 11:56 Vormittag
ich kann's nich lassen...  ;D  meine nachfrage bei dem BMVI:


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erklärende Antwort. Trotzdem muss ich noch einmal nachfragen:

Meine Anfrage bezog sich nicht auf Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis gem. §21 StVZO, sondern auf Fahrzeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) gem. §20 StVZO.

Beispielsweise im Falle von vielen älteren (unveränderten) Endurokrafträdern des Honda Verkaufsprogrammes in Deutschland wurde durch den Fahrzeughersteller (!) die in der ABE verzeichnete Reifenfabrikatsbindung nachträglich aufgehoben, was von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigt wurde.

Vergleichen Sie hierzu bitte im anhängenden Dokument
- Punkt 2 (Abs. 1) auf Seite 39,
- Erläuterungen Punkt 2.2 auf Seite 6
- die Beurkundung unten auf Seite 5.

Dürfen bei diesen Krafträdern auch weiterhin - wie beurkundet - Reifen eines jeden Herstellers in der aufgeführten Größenkennzeichnung und gleicher oder höherer Geschwindigkeitskategorie und Tragfähigkeit gefahren werden, ohne daß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich wird?

Es gilt diese Frage zu beantworten, da sich hier ein gewisser Widerspruch zu oder zumindest eine Unklarheit bezüglich der Formulierung "... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil l genannt ist" unter Fall 2 der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 ergibt.

Meinen erneuten herzlichen Dank für Ihre Beantwortung!

Mit freundlichen Grüßen



Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: wedotherest am August 21, 2020, 13:26 Nachmittag
Gut formuliert.
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 21, 2020, 18:04 Nachmittag
 
danke! streng genommen ist das ja eine neue frage, aber wir ham ja nicht angefangen mit diesem leidigen thema ;D

eigentlich müsste es in den fällen alte Honda enduro mit ABE so laufen, dass die reifenbindung ausgetragen wird, aber dagegen verwehren sich die zuständigen stellen momentan vehement unter berufung auf diese veröffentlichung nr. 90...

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: minimax am August 23, 2020, 13:15 Nachmittag
Die Gesetzgebung beruht auf der Erteilung und dem Entzug von Lizenzen je nach Interessenlage.
Vielleicht wäre es bei der Kommunikation mit dem "Bürgerservice" sinnvoller ihn mit den Interessen der Motorradfahrer zu konfrontieren. Obwohl dieser Dienst sicherlich die falsche Adresse dafür ist. Es ist ja offensichtlich das bei der Gesetzgebung gegen die Interessen der Halter von älteren Motorrädern gehandelt wurde.

 
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 23, 2020, 15:41 Nachmittag
 
meine hoffnung ist ja, eine aussage vom bundesministerium zu bekommen, die klarstellt, dass sich der tüv o.ä. diesbezüglich nicht auf das bundesministerium bzw. dessen 'regelung' berufen kann.

damit wäre zumindest den XL haltern geholfen. die hoffnung ist aber eine sehr kleine, ich fürchte, dass sie sich irgendwie rauswinden werden.

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: wedotherest am August 23, 2020, 15:56 Nachmittag
Des Politikers Paradedisziplin. Und..... viel schwätzen ohne was zu sagen.....
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: KickIt87 am August 23, 2020, 16:10 Nachmittag
Des Politikers Paradedisziplin. Und..... viel schwätzen ohne was zu sagen.....

... wenn ich´s mir recht überlege: ich hätte in die Politik gehen sollen !
(https://i.ibb.co/nC7HKQw/smilie-happy-251.gif) (https://imgbb.com/)

Bin gespannt was da aber raus kommt bei der Thematik ...

best Greez aus M auch hier
wünscht Euch
der Robin
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: minimax am August 23, 2020, 22:39 Nachmittag
Zitat
Beispielsweise im Falle von vielen älteren (unveränderten) Endurokrafträdern des Honda Verkaufsprogrammes in Deutschland wurde durch den Fahrzeughersteller (!) die in der ABE verzeichnete Reifenfabrikatsbindung nachträglich aufgehoben, was von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigt wurde.
Gab es so eine Aufhebung auch bei den anderen Herstellern?
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am August 23, 2020, 22:59 Nachmittag
Das gibt es auch sicher bei einigen PKW, wo nur Sonderbereifung eingetragen ist.
MB W124 24V oder Supra. Wie das bei BMW mit ihren komischen Reifen damals war , weiß ich nicht TRX und 200er oder 220er Reifen.
Oder irgendwelche Z Reifen an Hersteller gekoppelt

Vielleicht wachen die alle nach und nach auf oder es gibt da eine Lösung. Wohl schon lang andere Felgen eingetragen (TRX).
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 24, 2020, 00:53 Vormittag
... wobei es in dieser veröffentlichung ja erstmal um (bzw. gegen alte) mopeds geht.

ich weiss ehrlich gesagt nicht, ob es sowas auch bei andren mopedherstellern gegeben hat, weil ich da nie nach gesucht habe. man könnte mal pedro fragen, der ist zumindest was Yamaha angeht recht gut informiert und auch in entsprechenden foren unterwegs glaubich.

ich denke aber, dass auch andre hersteller da was für ihre kunden getan haben. wohlmöglich waren aber auch garkeine reifenfabrikate in den ABEen eingetragen... 

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: timundstruppi am August 24, 2020, 06:55 Vormittag
Stimmt Krafträder nicht Kraftfahrzeuge. Da kann man aber auch was machen..
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: KH67 am August 24, 2020, 07:30 Vormittag
... zur Reifenfabrikatsbindung kann ich sagen das Yamaha sie vor Jahren bei der XT500 und wohl auch anderen aufgehoben hat , so wurde es mir damals beim TÜV gesagt , als ich anstatt der 3.25 21 einen 3.00 21 eingetragen habe .
Der Hintergrund hatte aber wohl eigentlich nichts mit den Motorrädern an sich zu tun , sondern es ging um EU-Wettbewerbsrecht und dem daraus resultierenden Ausschluß anderer Reifenhersteller.
Es ist so als wenn man sich ein neues Auto kauft und der Hersteller sagt man darf nur bei ARAL tanken , jeder andere Kraftstoff löscht die Betriebserlaubniss ...
Bei meiner Max mußte ich noch ende der 90er den neueren Dunlop Typ eintragen lassen da es den alten nicht mehr gab ( V20 anstatt V17 oder so ähnlich , da gab es noch die Fabrikatsbindung die man auch angeblich nicht offiziell austragen konnte )
Gruß

Gruß
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am August 24, 2020, 10:17 Vormittag
 
Honda sagt ja in ihrer freigabe (die von 1993 - ich glaube vor der EU wettbewerbsdiskussion) auch, dass sie bei den "leistungsstarken" modellen aus sicherheitsgründen vorsichtshalber bei der fabrikatsbindung bleiben.

grüsse!
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am November 22, 2020, 22:04 Nachmittag
nächste runde...

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Durchführung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und damit die Beantwortung von Fragen zum Zulassungsrecht im Einzelfall und die Aufsicht über die Zulassungsbehörden, damit auch über den TÜV, obliegt aufgrund der zwingend einzuhaltenden grundgesetzlichen, föderalen Aufgabenverteilung ausschließlich den Ländern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann und darf daher zu Einzelfragen, welche die Auslegung oder Durchführung nicht Stellung nehmen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage an die zuständigen Zulassungsstellen vor Ort oder an das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu wenden.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
..."
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am November 22, 2020, 22:05 Nachmittag
"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort und die Benennung des Ansprechpartners.

Jedoch handelt es sich hier keinesfalls um einen Einzelfall, sondern es sind Tausende wenn nicht Zehntausende Halter älterer Motorräder betroffen. Es geht hier auch nicht nur um den beispielhaft herangezogenen Fahrzeughersteller Honda, derartige Freigaben wurden von nahezu allen Fahrzeugherstellern erteilt.

Ich werde mich jetzt an das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wenden, jedoch halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass dieses mich zurück an Sie verweist.

Jeder Normalbürger würde ja vermuten, dass für die Interpretation eines Erlasses eines Bundesministeriums auch dieses als Urheber zuständig ist, und nicht ein Landesministerium. Soll es am Ende so sein, dass ein derartiger Erlass in jedem Bundesland individuell ausgelegt wird?

Mit besten Grüssen

..."
Titel: Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
Beitrag von: kaumfahrer am November 22, 2020, 22:05 Nachmittag
und mein schreiben an das landesministerium...


"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mich zu meinem Erstaunen zur Klärung der Interpretation der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 S.530 "Rad-Reifenkombinationen an Krafträdern" an Sie verwiesen.

Die Frage ist, ob die durch den Fahrzeughersteller erteilten und - im beispielhaft anliegenden Fall - von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigten Reifenfreigaben aufgrund der benannten Veröffentlichung Nr. 90 ihre Gültigkeit verlieren.

Ich möchte klarstellen, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt, und der Fahrzeughersteller Honda hier auch nur exemplarisch herangezogen ist. Nahezu alle Fahrzeughersteller haben ähnliche Freigaben erteilt, und es sind tausende wenn nicht zehntausende Halter älterer Krafträder in der gesamten Bundesrepublik betroffen.


Erläuterung des Sachbestandes:

Unter Fall 2 der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 heisst es "... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil l genannt ist ... Dies ist nicht zulässig. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Kraftrads.."

Im anhängenden Dokument wird jedoch von der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - Typprüfstelle - bestätigt durch den Fahrzeughersteller bescheinigt, dass auch (spezifizierte) Reifen verwendet werden dürfen, deren Fabrikat und Hersteller nicht in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist und dort auch nicht eingetragen werden muss.

Vergleichen Sie hierzu bitte im anhängenden Dokument
- Punkt 2 (Abs. 1) auf Seite 39,
- Erläuterungen Punkt 2.2 auf Seite 6
- die Beurkundung unten auf Seite 5.


Setzt die benannte Veröffentlichung Nr. 90 die Bestätigung der Zulässigkeit des Betriebs einer Staatlichen Typprüfstelle und des Fahzeugherstellers ausser Kraft?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen

..."

fortsetzung folgt...

grüsse!