Wie sieht es im Moment bei euch aus?

Begonnen von mxr600, November 09, 2008, 22:00 NACHMITTAGS

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Robert82

Zitat von: mxmogli in Juni 12, 2013, 05:16 VORMITTAG
Kurz gesagt:
In Deutschland gibt es zu viel Gesetze!
Robert lass die Zwiebacksäge jaulen!
Und alles ist gut.

Das sowieso, wenn was nicht gut war sagt man es mir hinterher  ;D
Gruß Robert

Das beste Tuning ist eine ordnungsgemäße Wartung.

KH67

...oder schmier das Nr-Schild mit soviel Matsch zu wie wir früher , dann lohnt sich auch eine Flucht  ;D ;D

Viel Spaß mit der tollen Radaubude....

baz5937

ja, wenn man den Unterschied zwischen "Gesetz" und "Verordnung/Ordnung" nicht kennt ist die Durchführungsmöglichkeit von Ausnahmegenehmigungen (quasi jede Art von "Eintragung") natürlich schwer zu verstehen.

muß auch nicht jeder, dafür gibt es schließlich Fachleute (auf die man dann auch hören sollte).

kleines Rätsel für Schnellmerker:

wofür steht das "O" bei StVZO?

- O wie Gesetz?
- O wie Ordnung?
- O wie Verordnung?

wer diese schwierige Frage alleine und ohne fremde Hilfe beantworten kann erkennt vielleicht auch die Zuständigkeit und Rechtswirksamkeit von "Eintragungen".

Dieter

Ich liebe Quiz - ohne Nachzuschauen rate ich das StVZO fuer Strassenverkehrszulassungsordnung heisst, also O fuer Ordnung.
Ein Verstoss dagegen ist also eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Es sei denn ein Gesetz beschreibt dass der Verstoss gegen die StVZO eine Straftat darstellt.

Trotzdem kann ich mit diesem (scheinbaren)Wissen nicht erkennen was die Zustaendigkeit und Rechtswirksamkeit von "Eintragungen" ist.
Ich vermute nur grob dass ein Verein der etwas in ein Dokument schreibt nicht die StVZO 'ueberschreiben' kann, es sei denn dass stuende in der StVZO.

Ich fuerchte nur dass Du auch diesmal wieder nur geheimnisvolle Andeutungen machst aber kei Fachwissen mit uns teilen wirst.
平和喜びたまごケーキ
Heiwa yorokobi tamago kēki
(wie ein weiser Forist einst schrieb)

baz5937

Gratulation, Dieter; du hast gewonnen!

Du bist auf dem richtigen Weg der Erkenntnis, auch wenn du nach eigener Angabe die "Zuständigkeit" und "Rechtswirksamkeit" nicht erkennen kannst; ich verstehe z.B. das Zusammenwirken der Teile in einem Getriebe beim Gangwechsel auch nicht, glaube aber den Fachleuten, daß es funktioniert und merke beim Fahren, daß es so ist (man kann eben nicht alles wissen, auch wenn hier manche das wohl von sich glauben).

also: die Legislative macht meist grobe(!) Vorgaben (Gesetz), die weiteren Feinheiten werden dann z.B. von Ministerien, Ämtern, Behörden oder auch einem "Verein" auftraglich ausgearbeitet und ggf. vollzogen; dabei kommen eigene Zuständigkeiten, Verantwortung und Ermessensspielraum zum tragen.

lange Rede kurzer Sinn: wer von einer Behörde oder einem autorisierten Prüfer gewisse Dinge "eingetragen" hat befindet sich in 100%iger Rechtssicherheit, alles andere würde logischerweise keinen Sinn ergeben.

wer etwas anderes behauptet will sich offenbar nur unterhalten und auch mal was sagen.



Dieter

Zitat von: baz5937 in Juni 12, 2013, 16:40 NACHMITTAGS
lange Rede kurzer Sinn: wer von einer Behörde oder einem autorisierten Prüfer gewisse Dinge "eingetragen" hat befindet sich in 100%iger
Rechtssicherheit, alles andere würde logischerweise keinen Sinn ergeben.

Immer noch schlicht falsch.
Ein autorisierter Pruefer oder eine Behoerde kann den Spielraum der groben Gesetze oder etwas feineren Verordnung ausfuellen aber nicht dagegen verstossen.
Wenn in der StZVO etwas grobes steht, dann kann ein Pruefer im Detail etwas bestimmen und eintragen (brauche ich einen Kettenschutz oder nicht? Kettenschutz steht nicht in der StVZO, sicher genug ohne Kettenschutz mag er entscheiden ...) wenn ein Pruefer etwas eintraegt was gegen eine explizite StVZO-Formulierung verstoesst, dann ist das einfach nicht gueltig und damit das Papier nicht wert auf dem es steht (in der StVZO stehen zwei Rueckspiegel, wenn der Pruefer eintraegt dass Du nur einen brauchst, dann hat er klar seine Kompetenz ueberschritten).

Alles andere wuerde logischerweise keinen Sinn ergeben.
wer etwas anderes behauptet will sich offenbar nur unterhalten und auch mal was sagen.


Vielleicht kann man ja hinterher den TUV zivilrechtlich verklagen um seine entstandenen Kosten erstattet zu bekommen ... man kann natuerlich auch argumentieren dass nicht sein kann was nicht sein darf  ;)
平和喜びたまごケーキ
Heiwa yorokobi tamago kēki
(wie ein weiser Forist einst schrieb)

baz5937

ok, Dieter; Du hast offenbar in der Tat erhebliche Verständnisprobleme damit zu verstehen, wie das Zusammenspiel von Legislative und Administration sowie deren beauftragte Unterorganisationen funktioniert und wer dabei welche Kompetenzen hat.

dein Problem, welches du aber hier nicht durch wilde Spekulationen und abstruse Unzusammenhänge zur Verunsicherung anderer verwenden solltest.

Tipp: gehe zu einem Anwalt deines Vertrauens, bitte (und bezahle) um ein Beratungsgespräch und laß dir mal ganz langsam, mit einfachen Worten erklären, ob und wieso "Eintragungen" von autorisierten Stellen rechtsgültig sind.

hier führt das nicht weiter.

es geht übrigens originär um die Eintragungen bei Roberts Maschine, nicht um irgendwelche abstrakte und überzogene Beispiele.

KH67

Man wie lange feilt ihr an solchen Formulierungen , echt cool !





                                                          WER BIETET MEHR !

[gelöscht durch Administrator]

Dieter

Zitat von: Dieter in Juni 12, 2013, 10:27 VORMITTAG
Ich fuerchte nur dass Du auch diesmal wieder nur geheimnisvolle Andeutungen machst aber kei Fachwissen mit uns teilen wirst.
Diesmal kombiniert mit persoenlichen Anfeindungen, was ist die naechste Stufe?

Da ich hier nur Leute verwirre und Du fuer Rechtssicherheit stehst, kann Robert ja auf Dich zurueckgreifen, Du garantierst sie ihm ja zu 100%.

Ich kann uebrigens nur ueber abstrakte und ueberzogene Beispiele sprechen, die Eintragungen von Roberts Kiste habe ich naemlich niie gesehen.

@KH: Die Formulierungen schuettele ich laessig aus dem Handgelenk waehrend ich mich nebenbei unterhalte oder Bildungsfernsehen schaue  ;)
平和喜びたまごケーキ
Heiwa yorokobi tamago kēki
(wie ein weiser Forist einst schrieb)

schmuddel

tach ock
ich kenn nen prüver beim tüv nord der hat auch viel eingetragen  ;D den gibt es leider auch nicht mehr  :'(
war ein ganz netter mit dem man auch schnacken konnte und kam einmalk die woche beim kumpel in seine hd schrauberbude  8)
schöner tacho stand  hast meinen schwatten bald eingeholt  der hatte 580 und paar zerqetschte runter
der weiße hat ebend über 300 tkm also gerade mal eingefahren  ;D
gruß schmuddel
Alles will bewegt werden .TS 50ER,RV50,Derbi Senda 50SM,Beta RR50,KTM125LC2,CRF 230R,Husky500FE,KTM690Enduro,3xHako2000,2xhako 490,Tiguarn,T5 4MO

KH67

Das dachte ich mir bei dir Dieter   ;D

baz5937

tja, Dieter; wenn du davon ausgehst, daß es nur Sachen gibt, die du kennst oder gesehen hast, wundern mich deine voraussgegangenen Beiträge nicht mehr; aber glaube mir: es gibt ganz sicher noch ein wenig mehr.

gehörst wohl auch zu den Anhängern der These "alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist ist verboten".

ok, jedem seine kleine Welt ..........................................

schmuddel

tach ock
dieter  genau du hast unrecht und gut ist  ;D ;D  bevor der oberlehrer noch mehr fachwissen rausplaudert 
und komm zurück in den altag wo man alles duch eine pinke brille sind  8)
gruß schmuddel
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Robert82

Mag ja alles sein aber warum freuen sich dann einige User hier über die "in etwa Wirkung" Eintragung bei der Beleuchtung ? Ist dann ja auch nicht legal, weil "in etwa" bedeutet ja nicht "exakt"

Will hier ja kein Benzin ins Feuer Gießen aber das verwirrt mich alles sehr.

Gruß Robert
Gruß Robert

Das beste Tuning ist eine ordnungsgemäße Wartung.

kaumfahrer

   
nich verwirren lassen, sondern nummernschild grade biegen, draufsetzen und losfahren! ;D  ggf. n bischen kleingeld in der hinterhand bewahren und freundlich unwissend bleiben, falls mal n rennleiter was auszusetzen hätte (das gilt glaubich für fast alle von uns hier...) 8)

grüsse!