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XR600 - Fragen und Antworten => Motor-Fahrwerk-Elektrik... => Thema gestartet von: chr.77 in Februar 10, 2008, 21:55 NACHMITTAGS

Titel: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: chr.77 in Februar 10, 2008, 21:55 NACHMITTAGS
hallo

folgendes problem:

Motorrevision juli 2006:
Prox-Pleul neu
Kurbelwellenlager neu
ausgleichswellenlager neu,

Kosten 1000 euro


heute wahrscheinlich Kolbenfresser erlitten. bei 120 Hinterrad blockiert, kickstarter nicht zu bewegen

Fragen:

Gibt es eine Garantie oder Gewährleistung für ausgeführte Reparaturen?

haben die Händler eine Versicherung die soetwas abdecken?


gruss
chr.77




Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: Groov in Februar 10, 2008, 23:01 NACHMITTAGS
hallo,

mit versicherung und so kenn ich mich nich so aus, aber check ma ob das nich getriebe oder so is. weil n kolbenfresser kommt eigentlich nich auf ein schlag!? der verklemmt sich nich innerhalb einer sekunde un der motor is hin. kam das auf einen schlag oder gings langsam zur volblockade?

gruß Stefan
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: Fairlaine in Februar 11, 2008, 00:04 VORMITTAG
Wenn Dir der Händler mit Rechnung oder in den allgemeinen Geschäfsbedingungen nicht irgendetwas zugesagt hat, ist er erstmal raus, es sei denn Du kannst durch einen Gutachter beweisen, das eine nicht sachgemäße Reparatur seitens des Händler die eigentliche Ursache für den Schaden ist.
Inwieweit damit Schäden durch schadhafte Teile seitens der Hersteller mit eingeschlossen sind, kann ich auch nicht beantworten.
Auf jeden Fall erstmal überhaupt feststellen, was für eine Art von Schaden vorliegt, bevor man sich auf den Händler "einschießt".

Bis dann
Fairlane
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: schmuddel in Februar 11, 2008, 18:01 NACHMITTAGS
tach ock
jo hast garanti  das einzige was kommen kann ist der stunden lohn aber teile bist du auf der sicherren seite  ;)
neuteile bis zu 2 jahren egal was  ;) und zusatzsätze sind wertlos da man sich nicht über das gesetz setzen kann  ;)
daher händler ist der gearschte  hinbringen und sagen mach was  außer bei verschleisteilen  das ist das irgend wie nur 1 jahr oder so
gruß schmuddel
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: xr in Februar 12, 2008, 08:51 VORMITTAG
Hallo,

wollte gerade "meine Gedanken" einfließen lassen ... - denen von Fairlaine ist aber m. E. nichts hinzuzufügen.


Grüße
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: chr.77 in Februar 13, 2008, 15:51 NACHMITTAGS
so, die karre steht beim händler,

im ersten telefonat habe ich ihm gesagt: "ja müssen wir halt mal gucken wie wir das machen, motor hat ja gerade mal 1,5 jahre nach der revision gehalten, und erst ca. 2000 km seit der reparatur gelaufen.

dann  hat der händler sich schon einmal etwas angestellt, und gemeint, dass der Ölstand ja "nur" 1/3 über Minimum wäre.


der Ölstand von 1/3 über minimum sollte aber doch nicht die ursache für einen eventuellen Kolbenfresser sein, oder?


gruss
chr.77
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: deerslayer in Februar 13, 2008, 16:09 NACHMITTAGS
Hi

wie kann der an einem defekten Motor den Ölstand messen? Dazu muß die Karre vorher 5-10min gelaufen sein. Oder hat der die Ölmenge abgelassen und gemessen?

Grüße

Grischdian
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: schmuddel in Februar 13, 2008, 20:32 NACHMITTAGS
tach ock
so isses und wenn du 1 cm unter dem strich bist rennt die auch noch ohne mucken !!! also laß dich nicht abwimmeln  die suchen nu fehler das ist klar  ;) wenn der dir dumm kommt dann leich mit anwald sonst hast du schlechte karten  ;)
gruß schmuddel
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: xrbiker in Februar 13, 2008, 21:33 NACHMITTAGS
Ich könnte mir vorstellen, dass ein gewiefter Händler etwa folgende Gegenargumente bringen könnte:

- das Fahrzeug wurde häufig benutzt, daher ist es als Verschleißschaden zu betrachten.

- das Mopped ist ein Sportgerät, dafür gibt es prinzipiell keine Garantie.

- die vorgeschriebenen Wartungen wurden nicht durchgeführt (bzw. sind nicht nachweisbar).

- am Fahrzeug wurden bauliche Veränderungen vorgeworfen (z.B. entdrosselt).

- die Garantie- (Gewährleistungs-) Dauer beträgt nur 6 Monate.

Viel Stoff zur Diskussion!

siehe auch:

http://www.offroadforen.de/vb/showthread.php?t=41030
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: Holon in Februar 13, 2008, 22:00 NACHMITTAGS
genau, sportgeräte haben idr keine garantie...  :P
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: schmuddel in Februar 13, 2008, 22:11 NACHMITTAGS
tach ock
;D ;D ;D ktm sag sag huski und der ganze rotz nicht  aber honda und yami schon  ;)alles was ne straßen zulassung hat jeden fall   bei den cr eher nicht aber crf...x   ja
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: Fairlaine in Februar 13, 2008, 22:19 NACHMITTAGS
@chr.77: weiß jetzt nicht ob es klug ist das ausgerechnet der Händler bei den Du die Ursache für den Motorschaden vermutest, jetzt feststellen soll das er Schuld hat. Meinst Du, er wird Dich mit der Nase drauf stossen, das er vielleicht Bockmist gebaut hat.  ??? Wenn ich Schwein wär, würde ich Dir z.B. ein verdrecktes Ölsieb unten im Rahmenrohr einbauen.
Das wäre dann z.B. ein eindeutiger Wartungsfehler.  ;)

Bis dann
Fairlane
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: xr in Februar 14, 2008, 08:18 VORMITTAG
Hallo,

... ich seh´s genauso:
Der Händler wird gerade einen Fehler oder Verschleiß finden, den er im Vorfeld "nicht verursachte oder hat verhersehen können" - macht man´s selber, findet man i. d. R. Ursachen.

Jede Instandsetzung bleibt ein Kompromiss aus Aufwand zum Nutzen. Je erfahrener, so meine Sicht, desto besser kann gewirtschaftet werden. Erfahrung hilft zusätzlich dann zu reparieren, wenn´s Zeit wird ...


Auch, wenn Dein Händler den Motor abermals instand setzt - eine Sorglos-Garantie gibt´s wieder nicht. Zusätzlich ist zu vermuten, dass Dein "externer Instandsetzungsweg" schwerlich wirtschaftlich, eher ideel vertretbar sein dürfte.


Ich empfehle ...:
Find Dich ab mit der Situation, löß Dich aus den Emotionen und triff rationelle Entscheidungen.

Ich wünsche ...:
... dass Dir Deine (auch finanzielle) Situation genau das Gegenteil ermöglicht.


Grüße
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: kattho in Februar 14, 2008, 09:14 VORMITTAG
Guten Morgen.
Ich hätte als Werkstatt schon ein Problem mit diesem Gewährleistungsgesuch meines Kunden.

Ich denke die Sache ist Glas klar, das ich die Kosten übernehmen müßte, wenn der Kolben getauscht wurde und
hier ein Sachmangel an diesem Bauteil feststellbar wäre. Das gleiche würde ich auch sehen, wenn die Dienstleistung

des Schleifens und Honens nicht OK war. Einbauspiel zu klein, Hohnbild etc.

Ich denke aus einem Werkvertrag über eine Motorreparatur, bei der der Motor 1.5 Jahre lief---was schon alleine
ein Beweis für eine ordnungsgemäße Reparatur darstellt, kannst Du keinen Gewährleistungsanspruch ableiten.

Sicherlich schuldet der Werksvertrag primär den Erfolg. Da der Motor aber so lange ief und im Bereich des Schadens
keine Änderungen stattgefunden haben würde ich als Werkstatt ein Gutachten machen lassen und eine
Reparatur zu eigenen Lasten ablehnen.

Sorry das ist der nüchterne Blick auf die andere Seite
Titel: Re: gibt es händler-gewährleistung für einen reparierten Motorschaden?
Beitrag von: chr.77 in Februar 18, 2008, 10:56 VORMITTAG
hallo

erstmal vielen dank für eure einschätzungen.

die meinungen gehen ja wieder in viele verschiedene richtungen.

ich hatte auch überlegt in welche werkstatt ich das motorrad hinbringe, (ich habe gedacht, so ähnlich wie beim auto, wenn ich mir eine neue wasserpumpe einbauen lasse, und sie wieder undicht ist, gehe ich ja auch wieder in die werkstatt, die mir die pumpe ausgetauscht hat.)

das ist natürlich nicht mit einem motorschaden gleich zu setzen.

Und wenn eine andere Werkstatt die Meinung hätte, dass es der Motorschaden aus der Motorinstandsetzung resultiert, ist die Frage wie die Werkstatt von der ersten Reparatur reagiert.


Ich könnte mir vorstellen, dass ein gewiefter Händler etwa folgende Gegenargumente bringen könnte:

- das Fahrzeug wurde häufig benutzt, daher ist es als Verschleißschaden zu betrachten.

- das Mopped ist ein Sportgerät, dafür gibt es prinzipiell keine Garantie.



häufig benutzt, naja  2000 km !! Strassenbetrieb !! sollte sie schon aushalten können.


- das Mopped ist ein Sportgerät, dafür gibt es prinzipiell keine Garantie.


ok. meine xr ist ein "fortbewegungsmittel" für hobby und spass bei schönem wetter.

als Sportgerät würde ich als Mopped ohne Strassenzulassung also crosser sehen, wie z.b. cr, ktm sxc etc.



- die vorgeschriebenen Wartungen wurden nicht durchgeführt (bzw. sind nicht nachweisbar).

Wartung (nach 500 km Ventile einstellen, + Öl-wechsel) wurde sogar bei dem händler ausgeführt,



- am Fahrzeug wurden bauliche Veränderungen vorgeworfen (z.B. entdrosselt).



ja ist entdrosselt, aber auch entsprechend eingetragen. und die xr ist doch auch für ca. 45 ps ausgelegt.


- die Garantie- (Gewährleistungs-) Dauer beträgt nur 6 Monate.



Viel Stoff zur Diskussion!