hallo
folgendes problem:
Motorrevision juli 2006:
Prox-Pleul neu
Kurbelwellenlager neu
ausgleichswellenlager neu,
Kosten 1000 euro
heute wahrscheinlich Kolbenfresser erlitten. bei 120 Hinterrad blockiert, kickstarter nicht zu bewegen
Fragen:
Gibt es eine Garantie oder Gewährleistung für ausgeführte Reparaturen?
haben die Händler eine Versicherung die soetwas abdecken?
gruss
chr.77
hallo,
mit versicherung und so kenn ich mich nich so aus, aber check ma ob das nich getriebe oder so is. weil n kolbenfresser kommt eigentlich nich auf ein schlag!? der verklemmt sich nich innerhalb einer sekunde un der motor is hin. kam das auf einen schlag oder gings langsam zur volblockade?
gruß Stefan
Wenn Dir der Händler mit Rechnung oder in den allgemeinen Geschäfsbedingungen nicht irgendetwas zugesagt hat, ist er erstmal raus, es sei denn Du kannst durch einen Gutachter beweisen, das eine nicht sachgemäße Reparatur seitens des Händler die eigentliche Ursache für den Schaden ist.
Inwieweit damit Schäden durch schadhafte Teile seitens der Hersteller mit eingeschlossen sind, kann ich auch nicht beantworten.
Auf jeden Fall erstmal überhaupt feststellen, was für eine Art von Schaden vorliegt, bevor man sich auf den Händler "einschießt".
Bis dann
Fairlane
tach ock
jo hast garanti das einzige was kommen kann ist der stunden lohn aber teile bist du auf der sicherren seite ;)
neuteile bis zu 2 jahren egal was ;) und zusatzsätze sind wertlos da man sich nicht über das gesetz setzen kann ;)
daher händler ist der gearschte hinbringen und sagen mach was außer bei verschleisteilen das ist das irgend wie nur 1 jahr oder so
gruß schmuddel
Hallo,
wollte gerade "meine Gedanken" einfließen lassen ... - denen von Fairlaine ist aber m. E. nichts hinzuzufügen.
Grüße
so, die karre steht beim händler,
im ersten telefonat habe ich ihm gesagt: "ja müssen wir halt mal gucken wie wir das machen, motor hat ja gerade mal 1,5 jahre nach der revision gehalten, und erst ca. 2000 km seit der reparatur gelaufen.
dann hat der händler sich schon einmal etwas angestellt, und gemeint, dass der Ölstand ja "nur" 1/3 über Minimum wäre.
der Ölstand von 1/3 über minimum sollte aber doch nicht die ursache für einen eventuellen Kolbenfresser sein, oder?
gruss
chr.77
Hi
wie kann der an einem defekten Motor den Ölstand messen? Dazu muß die Karre vorher 5-10min gelaufen sein. Oder hat der die Ölmenge abgelassen und gemessen?
Grüße
Grischdian
tach ock
so isses und wenn du 1 cm unter dem strich bist rennt die auch noch ohne mucken !!! also laß dich nicht abwimmeln die suchen nu fehler das ist klar ;) wenn der dir dumm kommt dann leich mit anwald sonst hast du schlechte karten ;)
gruß schmuddel
Ich könnte mir vorstellen, dass ein gewiefter Händler etwa folgende Gegenargumente bringen könnte:
- das Fahrzeug wurde häufig benutzt, daher ist es als Verschleißschaden zu betrachten.
- das Mopped ist ein Sportgerät, dafür gibt es prinzipiell keine Garantie.
- die vorgeschriebenen Wartungen wurden nicht durchgeführt (bzw. sind nicht nachweisbar).
- am Fahrzeug wurden bauliche Veränderungen vorgeworfen (z.B. entdrosselt).
- die Garantie- (Gewährleistungs-) Dauer beträgt nur 6 Monate.
Viel Stoff zur Diskussion!
siehe auch:
http://www.offroadforen.de/vb/showthread.php?t=41030
genau, sportgeräte haben idr keine garantie... :P
tach ock
;D ;D ;D ktm sag sag huski und der ganze rotz nicht aber honda und yami schon ;)alles was ne straßen zulassung hat jeden fall bei den cr eher nicht aber crf...x ja
@chr.77: weiß jetzt nicht ob es klug ist das ausgerechnet der Händler bei den Du die Ursache für den Motorschaden vermutest, jetzt feststellen soll das er Schuld hat. Meinst Du, er wird Dich mit der Nase drauf stossen, das er vielleicht Bockmist gebaut hat. ??? Wenn ich Schwein wär, würde ich Dir z.B. ein verdrecktes Ölsieb unten im Rahmenrohr einbauen.
Das wäre dann z.B. ein eindeutiger Wartungsfehler. ;)
Bis dann
Fairlane
Hallo,
... ich seh´s genauso:
Der Händler wird gerade einen Fehler oder Verschleiß finden, den er im Vorfeld "nicht verursachte oder hat verhersehen können" - macht man´s selber, findet man i. d. R. Ursachen.
Jede Instandsetzung bleibt ein Kompromiss aus Aufwand zum Nutzen. Je erfahrener, so meine Sicht, desto besser kann gewirtschaftet werden. Erfahrung hilft zusätzlich dann zu reparieren, wenn´s Zeit wird ...
Auch, wenn Dein Händler den Motor abermals instand setzt - eine Sorglos-Garantie gibt´s wieder nicht. Zusätzlich ist zu vermuten, dass Dein "externer Instandsetzungsweg" schwerlich wirtschaftlich, eher ideel vertretbar sein dürfte.
Ich empfehle ...:
Find Dich ab mit der Situation, löß Dich aus den Emotionen und triff rationelle Entscheidungen.
Ich wünsche ...:
... dass Dir Deine (auch finanzielle) Situation genau das Gegenteil ermöglicht.
Grüße
Guten Morgen.
Ich hätte als Werkstatt schon ein Problem mit diesem Gewährleistungsgesuch meines Kunden.
Ich denke die Sache ist Glas klar, das ich die Kosten übernehmen müßte, wenn der Kolben getauscht wurde und
hier ein Sachmangel an diesem Bauteil feststellbar wäre. Das gleiche würde ich auch sehen, wenn die Dienstleistung
des Schleifens und Honens nicht OK war. Einbauspiel zu klein, Hohnbild etc.
Ich denke aus einem Werkvertrag über eine Motorreparatur, bei der der Motor 1.5 Jahre lief---was schon alleine
ein Beweis für eine ordnungsgemäße Reparatur darstellt, kannst Du keinen Gewährleistungsanspruch ableiten.
Sicherlich schuldet der Werksvertrag primär den Erfolg. Da der Motor aber so lange ief und im Bereich des Schadens
keine Änderungen stattgefunden haben würde ich als Werkstatt ein Gutachten machen lassen und eine
Reparatur zu eigenen Lasten ablehnen.
Sorry das ist der nüchterne Blick auf die andere Seite
hallo
erstmal vielen dank für eure einschätzungen.
die meinungen gehen ja wieder in viele verschiedene richtungen.
ich hatte auch überlegt in welche werkstatt ich das motorrad hinbringe, (ich habe gedacht, so ähnlich wie beim auto, wenn ich mir eine neue wasserpumpe einbauen lasse, und sie wieder undicht ist, gehe ich ja auch wieder in die werkstatt, die mir die pumpe ausgetauscht hat.)
das ist natürlich nicht mit einem motorschaden gleich zu setzen.
Und wenn eine andere Werkstatt die Meinung hätte, dass es der Motorschaden aus der Motorinstandsetzung resultiert, ist die Frage wie die Werkstatt von der ersten Reparatur reagiert.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein gewiefter Händler etwa folgende Gegenargumente bringen könnte:
- das Fahrzeug wurde häufig benutzt, daher ist es als Verschleißschaden zu betrachten.
- das Mopped ist ein Sportgerät, dafür gibt es prinzipiell keine Garantie.
häufig benutzt, naja 2000 km !! Strassenbetrieb !! sollte sie schon aushalten können.
- das Mopped ist ein Sportgerät, dafür gibt es prinzipiell keine Garantie.
ok. meine xr ist ein "fortbewegungsmittel" für hobby und spass bei schönem wetter.
als Sportgerät würde ich als Mopped ohne Strassenzulassung also crosser sehen, wie z.b. cr, ktm sxc etc.
- die vorgeschriebenen Wartungen wurden nicht durchgeführt (bzw. sind nicht nachweisbar).
Wartung (nach 500 km Ventile einstellen, + Öl-wechsel) wurde sogar bei dem händler ausgeführt,
- am Fahrzeug wurden bauliche Veränderungen vorgeworfen (z.B. entdrosselt).
ja ist entdrosselt, aber auch entsprechend eingetragen. und die xr ist doch auch für ca. 45 ps ausgelegt.
- die Garantie- (Gewährleistungs-) Dauer beträgt nur 6 Monate.
Viel Stoff zur Diskussion!