also erst mal das, was sicher ist:
- bei Mopeds im Originalzustand mit EU-Typgenehmigung dürfen die in der Typgenehmigung eingetragenen Rad-/Reifen-Kombinationen (Dimension, Last- u. Geschw.Index sowie Bauart), unabhängig vom Reifenhersteller/-typ bei DOT ab 2020, ohne jede Bescheinigung bereift und gefahren werden.
- bei Mopeds im Originalzustand mit ABE oder einer EBE dürfen die in der ABE bzw. EBE aufgeführten Rad-/Reifen-Kombinationen (ggf. Fabrikatsbindung! - meist nicht mehr produziert) ohne jede weiter Bescheinigung bereift und gefahren werden.
- es gibt eine bis Ende 2024 geltende Übergangsregelung, nach der Reifen mit DOT vor 2020 bei Mitführen einer entsprechenden "Hersteller-Bescheinigung" bereift und gefahren werden dürfen.
(Die Bescheinigungen müssen eigentlich einen bestimmten Wortlaut enthalten, weswegen momentan alle 'Herstellerfreigaben' vom Netz verschwunden sind, weil sie 'überarbeitet' werden müssen und die alte Form eigentlich keinen Wert mehr hat.)
- wenn man mit einem (bzw besser zwei ;-) Reifen auf dem Moped zum TÜV fährt, und den (das/die Reifenfabrikat/e - auch unterschiedlich vuh - mit Dimension, Last und Geschw.Index) da eingetragen bekommt (ggf. Erprobung im ausgedehnten Fahrvesuch - teuer!! hilfreich kann eine "Service-Information" des Reifenherstellers sein), darf man damit fahren. Die Eintragung muss 'bei nächster Gelegenheit' im FZ Schein ergänzt werden, bis dahin ist die Bescheinigung vom TÜV mitzuführen.
alles andere ist scheinbar nicht (ge)sicher(t), ausser ner menge, was definitv nicht geht, aber das alles aufzuführen wäre müssig...
grüsse!
ps: was in der EU Typgenehmigung oder ABE steht, steht nicht unbedingt im FZ Schein! da steht nur die Nummer von der Typgenehmigung oder ABE, womit TÜV und Polizei dann genau schauen können.
Das betrifft bsw. die Fabrikatsbindungen (scheinbar egal, ob sie später vom Mopedhersteller aufgehoben oder erweitert wurden), wozu dann heute meist der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" im Schein steht. Es könne aber auch Reifendimensionen aufgeführt sein, die nicht im FZ Schein stehen.
ein relativ nützlicher Link von vielen, geht aber nicht auf EBE ein
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf