Autor Thema: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...  (Gelesen 17640 mal)

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Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #30 am: Juli 25, 2020, 21:53 Nachmittag »
   
so einfach ist das nicht  ;D  ich hab ja auch was eingetragen, was anscheinend nicht mehr gilt.

ich warte jetzt auf den genauen wortlaut dieses verkehrsblatts und wenn geht auf die interpretation eines juristen mit entsprechender spezialisierung...

grüsse!

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #31 am: Juli 25, 2020, 22:34 Nachmittag »
also erst mal das, was sicher ist:

- bei Mopeds im Originalzustand mit EU-Typgenehmigung dürfen die in der Typgenehmigung eingetragenen Rad-/Reifen-Kombinationen (Dimension, Last- u. Geschw.Index sowie Bauart), unabhängig vom Reifenhersteller/-typ bei DOT ab 2020, ohne jede Bescheinigung bereift und gefahren werden.

- bei Mopeds im Originalzustand mit ABE oder einer EBE dürfen die in der ABE bzw. EBE aufgeführten Rad-/Reifen-Kombinationen (ggf. Fabrikatsbindung! - meist nicht mehr produziert) ohne jede weiter Bescheinigung bereift und gefahren werden.

- es gibt eine bis Ende 2024 geltende Übergangsregelung, nach der Reifen mit DOT vor 2020 bei Mitführen einer entsprechenden "Hersteller-Bescheinigung" bereift und gefahren werden dürfen.
(Die Bescheinigungen müssen eigentlich einen bestimmten Wortlaut enthalten, weswegen momentan alle 'Herstellerfreigaben' vom Netz verschwunden sind, weil sie 'überarbeitet' werden müssen und die alte Form eigentlich keinen Wert mehr hat.)

- wenn man mit einem (bzw besser zwei ;-) Reifen auf dem Moped zum TÜV fährt, und den (das/die Reifenfabrikat/e - auch unterschiedlich vuh - mit Dimension, Last und Geschw.Index) da eingetragen bekommt (ggf. Erprobung im ausgedehnten Fahrvesuch - teuer!! hilfreich kann eine "Service-Information" des Reifenherstellers sein), darf man damit fahren. Die Eintragung muss 'bei nächster Gelegenheit' im FZ Schein ergänzt werden, bis dahin ist die Bescheinigung vom TÜV mitzuführen.


alles andere ist scheinbar nicht (ge)sicher(t), ausser ner menge, was definitv nicht geht, aber das alles aufzuführen wäre müssig...

grüsse!


ps: was in der EU Typgenehmigung oder ABE steht, steht nicht unbedingt im FZ Schein! da steht nur die Nummer von der Typgenehmigung oder ABE, womit TÜV und Polizei dann genau schauen können.
Das betrifft bsw. die Fabrikatsbindungen (scheinbar egal, ob sie später vom Mopedhersteller aufgehoben oder erweitert wurden), wozu dann heute meist der Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" im Schein steht. Es könne aber auch Reifendimensionen aufgeführt sein, die nicht im FZ Schein stehen.

ein relativ nützlicher Link von vielen, geht aber nicht auf EBE ein https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #32 am: Juli 30, 2020, 11:40 Vormittag »
 
kleines update, nachdem ich jetzt den originalen wortlaut der veröffentlichung nr. 90 kenne:

Das mit dem DOT ist nicht 100% eindeutig. Es seht nur am Ende der Veröffentlichung "Die ... Vorgehensweise ... ist anzuwenden 1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, und 2. ab 2025 bei allen Reifen." Ob sich das nur auf den (letzten) Fall mit nicht EU-typgenehmigten Mopeds bezieht, ist nicht ersichtlich.

Es kann also sein, dass bei EU-typgenehmigten Mopeds die Hersteller-/Fabrikatsbindung auch schon für ältere Reifen aufgehoben ist.

Ausserdem dürfen bei EU-typgenehmigten Mopeds auch Reifen montiert und gefahren werden, deren Dimensionen sich zwischen der kleinsten und größten Dimension derer im COC bewegen (sog. 'Zwischengrößen', Last- und Geschwindigkeitsindex gleich oder besser...)


Ansonsten bestätigt der Wortlaut der Veröffentlichung in Bezug auf meine EBE, was alle hier und auch bei Bridgestone sagen, nämlich, dass die Verwendung der Rad-/Reifenkombinationen ohne Fabrikatsbindung nachgewiesenermassen entsprechend § 19 Abs. 3 StVZO geprüft, genehmigt und ein entsprechender Nachtrag in der EBE eingetragen wurde, damit Bestandteil dieser ist und somit zulässig.

Die Betriebserlaubnis gilt gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bis zur endgültigen Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird. ('Bestandsschutz...')

Warum der TÜV das anders sieht, ist mir schleierhaft, und ich habe eine entsprechende Anfrage per Einschreiben an den TÜV Nord gerichtet. Wenn ich ne Antwort bekomme, werde ich berichten.

grüsse!
 

Offline wedotherest

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #33 am: Juli 30, 2020, 11:51 Vormittag »
Mach das bitte.
Gestern hab ich meinen Anwalt getroffen. Der konnte mir aber auch nicht viel weiter helfen.
Allerdings ist er auch der Meinung das bei den zusätzlich eingetragenen Reifengrößen (für die der TÜV ja schon mal kassiert hat) der Bestandsschutz anzuwenden ist.

Kannst Du mir den genauen Wortlaut mal bitte zukommen lassen? Gerne nach xxx
Gruß, Jörg

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #34 am: Juli 30, 2020, 11:59 Vormittag »
 
danke für deine mühen!

nimm die email adresse hier besser raus, die hab ich ja. eigentlich kann ich dir den wortlaut nicht zukommen lassen, da ich ihn nicht offiziell 'besitze', und da wahrscheinlich sowas wie bei den VDE Schriften gilt, die man nicht 'vervielfältigen' etc bla darf... näheres per mail ;)

grüsse!

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #35 am: Juli 30, 2020, 20:17 Nachmittag »
Bei Normen ist das so und VDE, an letztere komme ich nur nach betteln ran, aber nur Inhouse Verwendung oder auszugsweise zitieren.

Aber Gesetze, Richtlinien, Verordnungen sollten frei zugänglich sein. "Gesetze im Internet"

Ich frage mal mein Tochter, die kennt vielleicht freie Quellen, aber die genaue Bezeichnung bitte nennen.
Sie ist auf den Weg Anwältin zu werden...
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Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #36 am: Juli 30, 2020, 22:00 Nachmittag »
 
sollte - ist aber nicht.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dazu: "Das Verkehrsblatt kann bezogen werden über den Verkehrsblatt-Verlag, Borgmann GmbH & Co.KG, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund"

unter https://www.verkehrsblatt.de/docs/archivliste... findet man es da auch (natürlich nicht den inhalt), es ist mir aber nicht gelungen, es zu kaufen. wahrscheinlich bin ich zu blöd. frei im sinne von kostenfrei ist es da eher nicht. wenn es frei wäre, hätte ich es bestimmt irgendwo im netz gefunden, ich hab mich schliesslich 4 tage mit kaum was andrem beschäftigt...

wenn deine tochter für's studium 'einen fall' zum üben braucht - ich stell gern meinen fahrzeugbrief etc zur verfügung!  ;D

grüsse!
 

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #37 am: Juli 30, 2020, 22:11 Nachmittag »
Es ist eine riesen Sauerei, dass da gemauschelt wird. Eine Norm kostet mal schnell 200E.
Bei und hat auch ein Verlag die Rechte sämtliche Schriften zu veröffentlichen...

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Auch nichts konkretes >:(
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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #38 am: Juli 30, 2020, 22:13 Nachmittag »
 
oh, doch konkret! das ist der wortlaut der veröffentlichung nr. 90  :o

grüsse!

Offline timundstruppi

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #39 am: Juli 30, 2020, 22:28 Nachmittag »
 ;)
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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #40 am: Juli 30, 2020, 22:34 Nachmittag »

wen's interessiert - mein schreiben an den tüv https://c.web.de/@334284781200086690/AET6ueVlSYaR9ei0Q1iOMg

Offline M.C.Krohn

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #41 am: Juli 31, 2020, 07:12 Vormittag »
...da wirst Du keine Antwort dauf bekommen und wenn Du es anmahnst, wirst du vetrtröstet, dass es geprüft wird. Die Antwort wird zudem kostenpflichtig sein....

Grüße

m.c.
M.C., der nichts wirklich braucht, aber alles haben will!

Offline wedotherest

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #42 am: Juli 31, 2020, 07:52 Vormittag »
Warum das denn? Die sind in der Erklärungspflicht.
@kaumfahrer: Gut aufgesetzt das Schriftstück. Halt uns bitte auf dem laufenden.
Gruß, Jörg

Offline kaumfahrer

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #43 am: Juli 31, 2020, 11:08 Vormittag »
 
ich habe ja höflichst gebeten, und werde nicht anmahnen, sondern weiter bitten...  ;)  vlt hätte ich den allerletzten satz auch noch etwas bittender formulieren sollen...

ich fürchte aber auch, dass sie sich irgendwie damit rausreden werden, dass sie aus irgendeinem grund keine antwort geben können, weil das im einzelfall blabla und die zuständigkeit des prüfers blablabla undsoweiter... oder sowas.

grüsse!
 

Iceman

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Re: Was bedeutet das? Reifenfreigabe...
« Antwort #44 am: Juli 31, 2020, 21:13 Nachmittag »
Sehr korrektes Schreiben!
Chapeau.
Warum soll das nicht klappen, sind doch keine Unmenschen.
Vielleicht, ganz ganz vielleicht hätte man einwerfen können, dass, wenn Unkosten entstehen, du gerne bereit bist diese zu tragen  8) 8) 8)
Aloha